Umbaumaßnahmen – Müssen die Mitarbeiter Urlaub nehmen?
Bei uns im Betrieb finden in nächster Zeit verschiedene Umbaumaßnahmen statt. Dadurch können einige Mitarbeiter für ca. 1 Woche Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Eine vorrübergehende Versetzung in eine andere Abteilung ist auf Grund schlechter Auftragslage nicht möglich.
Somit gibt es nun die Anweisung Urlaub zu nehmen bzw. wer keinen mehr hat das Gleitzeitkonto weiter zu nutzen.
Bei uns exsistiert eine Gleitzeitregelung von +/- 250 Stunden, die das bei jeden Mitarbeiter ermöglichen würde.
Geplanter und schon genehmigter Urlaub für den Rest des Jahres bleibt unangetastet.
Nun gibt es einige Mitarbeiter, die noch Resturlaub haben, den aber nicht in dieser Woche nehmen wollen, sonder lieber vom Gleitzeitkonto gebrauch machen wollen.
Dies wird Ihnen aber verweigert! Nachträglich eingereichter Urlaub wird nicht genehmigt, mit dem Hinweis, das sie Ihn für die Umbaumaßnahmen aufbrauchen sollen!
Das ist doch nicht rechtens, oder?
Community-Antworten (1)
02.10.2007 um 13:29 Uhr
Hallo NEC Nein das ist nicht rechtens! Gibt es einen Betriebsrat? Der BR hat über die Lage und Verteilung von Urlaub und Betriebsschließung mitzubestimmen. Die rechtliche Situation ist, wenn mit BR keine tragbare Einigung erzielt wird, aber Euer Betrieb nicht arbeitsvertragsgemäß beschäftigen kann, ist euer Betrieb in Verzug nach BGB § 315 zur Vergütung bei voller Freistellung ohne Urlaubabzug und Anrechnung des Gleitzeitguthaben verpflichtet.
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