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Arbeitszeit / Kurzarbeit - müssen wir auch für Feiertage Urlaub nehmen?

BD
BR Dachprodukte
Jan 2018 bearbeitet

Wir müssen laut Schichtplan zwischen 23.12.05 und 28.12.05 arbeiten.Also auch die Feiertage. Nun macht die Firma Betriebsruhe oder beantragt eventuell Kurzarbeit in dieser Zeit. Die Firma verlangt dass wir nun auch an den Feiertagen Urlaub nehmen müssen. Ist das gesetzlich richtig? Danke BR Dachprodukte

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Community-Antworten (2)

O
otto

09.11.2005 um 00:21 Uhr

Hallo Dachprodukte! Haben Sie einen BR? Der könnte doch einem solchem Unsinn Einhalt gebieten. Zu welcher Branche gehört Ihre Firma, dass Sie vom 23. - 28.12.2005 arbeiten müssen? Und wieso soll jetzt plötzlich die Firma für diese Tage geschlossen werden oder Kurzarbeit veranstalten? Das sind nur einige Punkte, zu denen Sie dem FORUM mehr Informationen liefern müssen, um eine qualifizierte Antwort zu erhalten. Gruß otto

D
derBus

15.11.2005 um 13:33 Uhr

hallo, feiertage sind wie das wort schon sagt feiertage. diese tage sind nicht als urlaubstage zu werten. und an OTTO....das kann man auch freundlicher rüberbringen

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