Erstellt am 06.02.2006 um 16:26 Uhr von Amy
Diese Frage würde mich auch interessieren
Erstellt am 06.02.2006 um 22:51 Uhr von otto
Guten Abend Martha, hallo Amy,
in Urlaub schicken kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter/innen sicher nicht. Da sei § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG vor: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange .... usw. entgegenstehen." Es gibt also keinen Zwangsurlaub von Seiten des Arbeitgebers, von wenigen Ausnahmen wie z.B. Betriebsferien abgesehen.
Anders kann es bei einem Plus auf den Arbeitszeitkonten aussehen. Je nach Vereinbarung kann es da möglich sein, dass der Arbeitgeber entscheiden darf, wann der Arbeitnehmer sein Plus abbummeln muss.
Gruß otto