Erstellt am 27.09.2007 um 15:53 Uhr von Sternburg
Mit der Zustimmung zur Einstellung/Übernahme erklärt der BR sein gesetzlich gefordertes Einverständnis zu dieser Maßnahme - mehr nicht.
Ein Anspruch des BR dem AG gegenüber, diese Maßnahme dann auch tatsächlich durchzuführen, entsteht nicht.
Erstellt am 27.09.2007 um 16:04 Uhr von khel
Hallo Speedy,
schließe mich Sternburg an. Soweit wie ich das sehe, gibt es keine Möglichkeit, die zurückgenommene Entfristung doch noch durchzuboxen.
Gruß
khel
Erstellt am 27.09.2007 um 16:06 Uhr von Speedy
Mensch !! Ihr macht mir ja echt keinen Mut !
Trotzdem Danke
Erstellt am 27.09.2007 um 16:25 Uhr von khel
Hallo Speedy,
Nachtrag zu eben: ich habe nochmal im Fitting (23. Auflage) nachgeschaut und mir die Kommentierung zum §99 durchgelesen. Dort steht unter der Rn 38 (s. 1421 F.):
"Die...Verlängerung eines befristeten (...) Arbeitsverhältnisses oder dessen Umwandlung in ein unbefristetes ist als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen. ..."
Das heißt für mich: der AG muss die Zustimmung des BR nur dann einholen, wenn das befristete Verhältnis verlängert werden soll, sei es durch eine bewusst vorgenommene Entfristung (wie bei Euch) oder durch stillschweigendes Weiterlaufenlassen des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses. Lässt der AG im Gegensatz dazu das befristete Arbeitsverhältnis wie geplant auslaufen, ist der BR außen vor. Und letzteren Fall habt Ihr nun bei der zurückgenommenen Entfristung vorzuliegen.
Also: alles rechtens von AG-Seite her, auch wenn Dich das jetzt nicht glücklich machen wird...
Gruß
khel
Erstellt am 27.09.2007 um 17:43 Uhr von Speedy
Na Gut !! Heul ! Der arme Kerl ! Werde jetzt einmal den gang zur Pa wagen und fragen ob dieser denn nicht einen entsprechenden Brief ans Kreiswehrersatzamt verfassen kann ! Glaube das nur noch bis zum 23 Lebensjahr gezogen werden kann !?? und der MA wird im Feb. 2008 23 Jahre !!
Danke der speedy