Bin vom 01.03.06 - 30.05.07 als Leiharbeiter in einer Firma tätig gewesen die mich zum 01.06.07 mit einem Arbeitszeitvertrag von 13 Monaten eingestellt hat. Letzte Woche war Betriebsratswahl und ich wurde oh Wunder gewählt(war glaube nicht regulär, was hier aber nicht meine Frage ist). Betreff Kündigungsschutz- laut Kündigungsschutzgesetz hätte ich bis zum 30.06.08 Kündigungsschutz,also müsste mein Vertrag verlängert werden um ein Jahr. Danach habe ich wieder 12 Monate Kündigungsschutz welches dazu führen würde dass die Firma mir einen fristlosen Vertrag geben müsste oder sie würden mir, was ja auch möglich ist, einen Jahresvertrag "Projektbezogen" anbieten. Interpretiere ich § 15 Kündigungsschutzgesetz richtig?