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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz für BR Mitglieder mit Zeitverträgen

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Michel50
Jan 2018 bearbeitet

Bin vom 01.03.06 - 30.05.07 als Leiharbeiter in einer Firma tätig gewesen die mich zum 01.06.07 mit einem Arbeitszeitvertrag von 13 Monaten eingestellt hat. Letzte Woche war Betriebsratswahl und ich wurde oh Wunder gewählt(war glaube nicht regulär, was hier aber nicht meine Frage ist). Betreff Kündigungsschutz- laut Kündigungsschutzgesetz hätte ich bis zum 30.06.08 Kündigungsschutz,also müsste mein Vertrag verlängert werden um ein Jahr. Danach habe ich wieder 12 Monate Kündigungsschutz welches dazu führen würde dass die Firma mir einen fristlosen Vertrag geben müsste oder sie würden mir, was ja auch möglich ist, einen Jahresvertrag "Projektbezogen" anbieten. Interpretiere ich § 15 Kündigungsschutzgesetz richtig?

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Community-Antworten (5)

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carrie

15.10.2007 um 20:38 Uhr

Hallo Leider zu früh gefreut, liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor, endet das Betriebsratsamt mit dem Ablauf des Befristungszeitraums( § 24 Nr. 3 BetrVG). Der besondere Kündigungsschutz greift nicht ein. Denn ein Arbeitnehmer, der befristet eingestellt worden ist und in den Betriebsrat gewählt wird, scheidet nicht wegen der Mitgliedschaft im BR aus dem Betrieb aus, sondern wegen des endenden Arbeitsverhältnisses. Der besondere Kündigungsschutz würde in diesem Fall dazu führen, dass das wirksam befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverh. umgewandelt würde und sich der AN durch die Wahl in den BR in eine Position bringt, die er ohne das Amt nicht erlangt hätte (Begünstigung). Tut mir leid, hätte dir gerne etwas netteres geantwortet!

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Michel50

15.10.2007 um 20:55 Uhr

vielen Dank, habe eigentlich auch so keine Angst um meinen Arbeitsplatz- bei uns kann man sagen-Arbeit sucht Nehmer- also für Arbeit ist gesorgt. Das Umsatzvolumen ist in 2 Jahren um 60 % gestiegen, nur die Löhne keinen Cent. Da wollen wir jetzt ran auch wenn es meinen Arbeitsplatz kostet, was ich nicht hoffe.Wenn mein Vertrag verlängert wird bleibe ich dann im BR oder scheide ich trotzdem aus?

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carrie

15.10.2007 um 21:25 Uhr

nein, dann bleibst du natürlich weiter drin! Das wäre ja wohl noch schöner wenn sie dich da dann plötzlich raus werfen würden. Na dann wünsche ich dir viel Glück bei der Verlängerung!

FB
Frank B

16.10.2007 um 09:17 Uhr

Nur kleine Info am Rande, für die Löhne sind die Tarifvertragsparteien zuständig, nicht der BR. Ein Blick in den §77 Abs.3 BetrVG sollte man schon mal werfen.

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Michel50

17.10.2007 um 21:14 Uhr

Wir haben keine Tarifverträge sondern bei uns gibt es im Grunde noch Nasengeld. Wer gut schmiert der gut fährt. Damit die schweigsamen Kollegen auch was bekommen nimmt der BR es in die Hand, natürlich mit Genehmigung und auf Wunsch der Kollegen. AG nicht im AGverband. Ausser an den Mindestlohn ist er doch an nichts gebunden was die Löhne betrifft oder? Es gibt also auch keinen Haustarif.

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