Erstellt am 15.10.2007 um 18:38 Uhr von carrie
Hallo
Leider zu früh gefreut, liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor, endet das Betriebsratsamt mit dem Ablauf des Befristungszeitraums( § 24 Nr. 3 BetrVG). Der besondere Kündigungsschutz greift nicht ein. Denn ein Arbeitnehmer, der befristet eingestellt worden ist und in den Betriebsrat gewählt wird, scheidet nicht wegen der Mitgliedschaft im BR aus dem Betrieb aus, sondern wegen des endenden Arbeitsverhältnisses.
Der besondere Kündigungsschutz würde in diesem Fall dazu führen, dass das wirksam befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverh. umgewandelt würde und sich der AN durch die Wahl in den BR in eine Position bringt, die er ohne das Amt nicht erlangt hätte (Begünstigung).
Tut mir leid, hätte dir gerne etwas netteres geantwortet!
Erstellt am 15.10.2007 um 18:55 Uhr von Michel50
vielen Dank, habe eigentlich auch so keine Angst um meinen Arbeitsplatz- bei uns kann man sagen-Arbeit sucht Nehmer- also für Arbeit ist gesorgt. Das Umsatzvolumen ist in 2 Jahren um 60 % gestiegen, nur die Löhne keinen Cent. Da wollen wir jetzt ran auch wenn es meinen Arbeitsplatz kostet, was ich nicht hoffe.Wenn mein Vertrag verlängert wird bleibe ich dann im BR oder scheide ich trotzdem aus?
Erstellt am 15.10.2007 um 19:25 Uhr von carrie
nein, dann bleibst du natürlich weiter drin! Das wäre ja wohl noch schöner wenn sie dich da dann plötzlich raus werfen würden. Na dann wünsche ich dir viel Glück bei der Verlängerung!
Erstellt am 16.10.2007 um 07:17 Uhr von Frank B
Nur kleine Info am Rande, für die Löhne sind die Tarifvertragsparteien zuständig, nicht der BR. Ein Blick in den §77 Abs.3 BetrVG sollte man schon mal werfen.
Erstellt am 17.10.2007 um 19:14 Uhr von Michel50
Wir haben keine Tarifverträge sondern bei uns gibt es im Grunde noch Nasengeld. Wer gut schmiert der gut fährt. Damit die schweigsamen Kollegen auch was bekommen nimmt der BR es in die Hand, natürlich mit Genehmigung und auf Wunsch der Kollegen. AG nicht im AGverband. Ausser an den Mindestlohn ist er doch an nichts gebunden was die Löhne betrifft oder? Es gibt also auch keinen Haustarif.