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Entfristung durch den AG nach unberechtigter Befristung - Zustimmung BR

K
kirudd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bei uns gehts derzeit drunter und drüber. In unserem Unternehmen mit 22 MA sind 6 MA befristet eingestellt. Alle Befristungen laufen bereits länger als 2 Jahre, die darüber hinausgehenden Befristungen wurden vom AG nicht begründet. Damit wären diese Arbeitsverträge m.E. grundsätzlich als unbefristete anzusehen, oder? Nun ist der AG wohl auch der Meinung, dass er hier einen Fehler beging und wollte den 6 MA die Entfristung der Verträge erklären, sicherlich um einem drohenden Rechtsstreit vorzubeugen. Dem stimmt jedoch der BR wieder nicht zu, da er Nachteile für die anderen MA glaubt, zu erkennen. Gleichzeitig legt der BR jedoch den 6 MA nahe, die Entfristung über den Rechtsweg zu erwirken.

Ich muss dazu sagen, dass sich für unser Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen abzeichnen - Sozialplan u.a. ist in Arbeit. Es hat hier den Anschein, dass der Betriebsrat vor allem seinen Ar... und den seiner Familienangehörigen (von zwei BR-Mitgliedern arbeiten die Partner ebenfalls bei uns) retten wollen - dies nachzuweisen fällt natürlich schwer.

Frage: Muss der BR in diesem Fall der Entfristung überhaupt zustimmen? Kann man dem BR an die Jacke, wenn er gleichzeit den Rechtsweg zur Entfristung anrät? Wie kann sonst ggf. gegen den BR vorgegangen werden?

6.43507

Community-Antworten (7)

D
didius

08.03.2007 um 23:51 Uhr

Wie soll denn eine Entfristung überhaupt funktionieren?

Entweder sind die Arbeitsverträge eh als unbefristet anzusehen, oder euer Tarifvertrag erlaubt Öffnungsklauseln diesbezüglich. Gibt es keine Tarifregelung sind die Verträge ohne konkrete Nennung eines Sachgrundes ( z.B. Elternzeitvertretung) als unbefristet anzusehen.

K
kirudd

09.03.2007 um 11:12 Uhr

@didius

Die Verträge unterliegen nicht dem Tarifvertrag. Natürlich sind die Verträge als entfristet anzusehen, irgendwoher muss dies aber bestätigt werden. Wenn der AG seinen Fehler nicht eigenständig einräumt (hier fehlender sachlicher Grund), und die Entfristund nicht bestätigt, muss die Entfristung m.E. über Gericht geltend gemacht werden. In diesem Fall wäre es aber völlig unsinnig, da auf etwas geklagt werden muss, was der AG schon lange einräumen möchte. Der BR verhindert dies, da er der Meinung ist, hier um Zustimmung gefragt werden zu müssen und diese verweigert.

K
Kölner

09.03.2007 um 17:54 Uhr

@kirudd Den AN mit einem befristeten AV ist vielleicht dringend anzuraten, die Befristung beizubehalten! Stichwort: § 15 Abs.3 BetrVG

K
kirudd

09.03.2007 um 18:52 Uhr

@ Kölner

Danke für Deine Info. Musste nur feststellen, dass der § 15 des BetrVG keinen Absatz 3 hat und ich somit nicht nachvollziehen kann, auf was Du hinaus willst. Kannst bitte nochmal prüfen und ggf. den richtigen § benennen? Danke.

L
Lotte

09.03.2007 um 19:03 Uhr

Kirud, vielleicht schaust Du lieber ins TzBfG § 15 (3), Kölner hat sich mit dem Gesetz vertan ;-)

K
Kölner

09.03.2007 um 19:03 Uhr

@kirudd Upps...Natürlich ist TzBfG gemeint.

@Lotte Danke, Du gute Fee!

L
Lotte

09.03.2007 um 19:06 Uhr

Kölner, nachdem ich Dir nun einen "Wunsch" erfüllt habe, hast Du also noch zwei weitere offen ;-)))

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