Umwandlung befristetes in unbefristetes Arbeitsverhältnis - wann?
Hallo,
folgender Sachverhalt :
Ein MA war von Sep 2003 bis Juni 2005 bei uns Azubi, kurz darauf wurde er für 2,3 Monate befristet eingestellt. Dann wurde er nicht verlängert. Im Januar 2006 wurde er als Leiharbeiter wieder eingestellt, bis Ende 2006. Sei 01.01.2007 ist dieser MA nun wieder bei uns ybefristet bis zum Ende des Jahres eingestellt - also nicht mehr als Leiharbeiter. Nun habe ich eine Frage : Ich habe gehört das sich dieses Arbeistverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandelt, da er zuvor Leiharbeiter war. Ich weiß zwar nicht ob er MIT oder OHNE Sachgrund eingestellt worden ist - aber stimmt dies ?
Community-Antworten (1)
12.11.2007 um 16:07 Uhr
Hallo Daniel. Ob er vorher Leiharbeiter war oder nciht ist unerheblich. Dennoch solltest du wissen, ob er mit oder ohne Sachgrund eingestellt wurde. Schon alleine, deshalb, da ihr der Einstellung ja zustimmen mußtet. Und mit Sachgrund, kann er "ewig" befristet bleiben. Wenn der eine Sachgrund wegfällt, kann er aus einem anderen Sachgrund weiter befristet beschäftigt werden. Eine Sperre wie ohne Sachgrund gibt es dort nicht.
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