Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer?
Ist es richtig, dass der Kündigungschutz für ältere Arbeitnehmer ab 50 bzw. 55 Jahren nur in Tarifverträgen, nicht aber im Gesetz geregelt ist? Im Gesetz finde ich nur verlängerte Kündigungfristen bezogen auf die Betriebszugehörigkeit. Bedeutet das, dass Arbeitgeber die sich nicht an einem Tarifvertrag orientieren, nur die gesetzliche Kündigungsfristen einhalten müssen ohne Berücksichtigung des Lebensalters ( ausser bei betriebsbedingter Kündigung bei der Sozialauswahl ).
Community-Antworten (5)
25.09.2007 um 13:31 Uhr
@Traude, "Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus bieten aber auch tarifvertragliche Bestimmungen Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmer. Ein großer Teil der Tarifverträge sieht eine Verdienstsicherung vom 50. oder 55. Lebensjahr an vor und schließt die ordentliche Kündigung vom 40., 50., oder 55. Lebensjahr an aus. Allerdings setzen diese Bestimmungen meistens eine Betriebszugehörigkeit von 10, 15 oder 20 Jahren voraus"
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/AeltereArbeitnehmer/aea.htm
25.09.2007 um 14:59 Uhr
Hallo Traude,
schau Dir mal bitte den § 147a des SGB III an.
MfG Angi1
25.09.2007 um 15:34 Uhr
Hallo Angi1,
willst Du damit sagen, dass sich der Arbeitgeber eine Kündigung gründlich überlegen muss, weil unter Umständen die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld zurück fordern kann.
MfG Traude
25.09.2007 um 16:32 Uhr
@Traude eine Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein, deshalb sollte sich der AG sollte eine Kündigung immer gründlich überlegen, das von @Angi1 angeführte Gesetz § 147a des SGB III hat viele Ausnahmen (Mitarbeiterzahl, Notsituation, usw.)
26.09.2007 um 11:11 Uhr
@Angi1 @konrad
Der §147a hat doch eigentlich keine Bedeutung mehr da die betroffenen Ansprüche schon fast alle erledigt sind. Das ganze betrifft ggf. noch alte Kündigungsschutzverfahren (siehe § 434l SGBIII)
Verwandte Themen
Ist eine Gesundheitsprämie eine Benachteiligung für ältere Arbeitnehmer ?
ÄlterHallo Ist eine Gesundheitsprämie eine Benachteiligung für ältere Arbeitnehmer ? Bei uns wird eine Gesundheitprämie ausgezahlt. Pro Arbeits- oder Urlaubstag ohne Krankmeldung gibt es einen Betrag
Sonderregelung für ältere MA - keine 6-Tage-Woche in der Nachtschicht arbeiten?
ÄlterSonderregelung für ältere MA Hallo liebes Forum, wer von euch Betriebsräten hat denn schon mal eine Vereinbarung mit dem AG getroffen,dass ältere MA (über 50Jahre)keine 6-Tage-Woche in der Nachts
Ältere AN gegen jüngere AN ersetzten
ÄlterIm Betrieb gibt es eine Abt. mit 2 Bürokräften. Die Ältere Arbeitnehmerin ist schon ca. 20 Jahre oder längere im Betrieb, die jüngere erst 5. Im Zuge einer Aufgabenverteilung innerhalb der GL hat der
Ältere Fälle - neu gegründete Betriebsrat
ÄlterÄltere Fälle vor dem neu gegründete Betriebsrat. Ist neu gegründete Betriebsrat auch für ältere Fälle zuständig?
Können ältere Arbeitnehmer die Nachtschicht ablehnen?
ÄlterKönnen ältere Arbeitnehmer ab ein besimmten Alter die Nachtschicht ablehnen? Und wann könnte das sein?