Ist es richtig, dass der Kündigungschutz für ältere Arbeitnehmer ab 50 bzw. 55 Jahren nur in Tarifverträgen, nicht aber im Gesetz geregelt ist?
Im Gesetz finde ich nur verlängerte Kündigungfristen bezogen auf die Betriebszugehörigkeit. Bedeutet das, dass Arbeitgeber die sich nicht an einem Tarifvertrag orientieren, nur die gesetzliche Kündigungsfristen einhalten müssen ohne Berücksichtigung
des Lebensalters ( ausser bei betriebsbedingter Kündigung bei der Sozialauswahl ).