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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung vom BR abgelehnt - Was tun?

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Celesti
Apr 2019 bearbeitet

Hallo ,

die Einstellung eines Mitarbeiters wurde vom Betriebsrat aus Gründen der EG Eingruppierung abgelehnt, da kein Entwicklungsplan für junge Leute vorliegt die ~1 Jahr Arbeitserfahrung haben und die Stelle angeblich für eine höhere EG angesiedelt ist. Aufgrund der geringen Erfahrung wurde zunächst niedriger eingestuft, womit der AN auch zufrieden ist (Nicht unterbezahlt! Nur der Erfahrung angepasst). Es ist aktuell somit nicht absehbar, wann der AN die für die Stelle angesiedelte EG erreichen würde und somit wurde dieser Abgelehnt. Frage ist hier nun, kann der Arbeitnehmer etwas tun, um hier mitzuwirken? Der AG möchte dem AN die Möglichkeit bieten, wird jedoch vom BR abgelehnt... Es ist wirklich sehr traurig das jungen Leuten, die sich beruflich fortbilden wollen Steine in den Weg gelegt werden! ..

Vielen Dank vorab für die Hilfe!

Gruß Celesti

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Community-Antworten (4)

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celestro

25.04.2019 um 19:01 Uhr

die Gründe, nach denen der BR eine Zustimmungsverweigerung abgeben kann, finden sich im §99 BetrVG

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html

und das könnte der AG natürlich prüfen lassen (ob das vom BR überhaupt in Ordnung ist).

Ansonsten könnte der AG natürlich auch:

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__100.html

ziehen. Liest sich für mich, als ob der BR hier auf sehr dünnem Eis steht, aber so gegen den BR schimpfen sollte man trotzdem nicht gleich.

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Catweazle

25.04.2019 um 19:31 Uhr

Der Arbeitgeber könnte die Zustimmung vor dem Arbeitsgericht ersetzen lassen. Dazu muss der BR aber nach einem der Gründe des §99 BetrVG wirksam widersprochen haben. In eurem Fall hat er es aber nicht getan weil die Eingruppierung kein Widerspruchsgrund für die Einstellung ist. Nach m. M. kann der Arbeitgeber die Einstellung durchführen.

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Celesti

25.04.2019 um 20:46 Uhr

Hallo celestro und Catweazle,

vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! Ich werde mich nochmal mit der Personalerin in Verbindung setzen und auf die beiden Paragraphen verweisen, das die Eingruppierung an sich kein Widerspruchsgrund sind.

Gruß Celesti

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krambambuli

26.04.2019 um 13:04 Uhr

Wenn es nur an der Eingruppierung liegt, kann der BR die Einstellung nicht verweigern- nur der Einguppierung die Zustimmung verweigern.

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