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Zustimmung zur Einstellung BR ist nicht beschlussfähig - was tun?

M
Majue
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unserem Betriebsrat ist heute ein Antrag auf Zustimmung einer Einstellung gemäß §99 zugestellt worden. Das Gesetz sieht vor, dass nun der BR innerhalb einer Frist von einer Woche nach Eingang über diesen Antrag einen Beschluss fasst. Nun stellt sich folgendes Problem:

  • unser BR hat sieben Mitglieder
  • zwei davon sind krank und kommen innerhalb dieser Frist nicht zurück
  • zwei Kollegen sind im Urlaub und kommen ebenfalls nicht fristgerecht zurück
  • Ersatzmitglieder gibt es nicht mehr, da sie alle das Unternehmen verlassen haben
  • der noch verbleibende Rest (drei Mitglieder) ist nicht beschlussfähig Kann mir jemand sagen, was in so einem Fall zu tun ist (ausser die Frist verstreichen zu lassen, was dann als Zustimmung gilt)? Gruß Majue
7.968012

Community-Antworten (12)

N
Nemeth

26.09.2007 um 16:46 Uhr

Hallo Majue,

Du hast die Antwort doch bereits selbst gegeben - in Deinem "Klammersatz".

Oder wolltete Ihr ablehnen?

M
matze83

26.09.2007 um 16:49 Uhr

Sind die beiden BRM "nur" AU oder auch nicht BR Fähig. ("Der Baggerfahrer mit gebrochenem Arm kann an einer Sitzung teilnehmen...")

M
Majue

26.09.2007 um 16:53 Uhr

Ablehnen wollen wir nicht, evtl. Ablehnung der Eingruppierung

Beide BRM können nicht erscheinen (Knie-OP, Grippe)

H
HF

26.09.2007 um 17:15 Uhr

Fitting (23.Auflg.) § 99 BetrVG Rn 216

...ArbGeb. und BR können Fristverlängerung vereinbaren auch dann, wenn der ArbN bereits vorläufig eingstellt ist, wobei in diesem Fall der ArbGeb. den ArbN gem § 100 Abs. 1 S. 2 auch auf die Fristverlängerung hinweisen muss...

Da ihr nicht Beschlussfähig seit, würde ich mit dem ArbGeb. eine Fristenverlängerung vereinbaren. Dann seit ihr auf der sicheren Seite. So wie du ja geschrieben hast, wollt ihr ja nicht ablehnen.

Wobei noch zu klären wäre, wer von Euch befugt ist, wenn der BRV auch nicht da ist, wer Erklährungen vom ArbGeb. entgegen nehmen darf, denn erst dann beginnt die Frist zu laufen.

M
Majue

26.09.2007 um 17:38 Uhr

Ja, wer ist denn befugt, die Anträge entgegenzunehmen, wenn der BRV und sein Stellvertreter krank sind?

I
Immie

26.09.2007 um 17:41 Uhr

Hat sie denn schon jemand entgegengenommen?

M
Majue

26.09.2007 um 17:49 Uhr

Gewissermaßen ja, da die Mail in unserem Postfach eingetroffen ist und von uns bemerkt und gelesen wurde!

P
Peanuts

26.09.2007 um 20:01 Uhr

"der noch verbleibende Rest (drei Mitglieder) ist nicht beschlussfähig"

Wie kommst Du darauf? Ich würde es mal mit dem §22 BetrVG versuchen...

K
Kölner

26.09.2007 um 20:16 Uhr

@Majue "Weiterführung der Geschäfte" heissen die Zauberworte...

M
Majue

27.09.2007 um 10:21 Uhr

§22 bezieht sich aber auf BR-Wahlen und §13. Kann man das so einfach für §99 übernehmen?

M
Marcus

27.09.2007 um 11:56 Uhr

Warum trifft sich der Rest-BR nicht trotzdem zu einer Sitzung und fasst einen Beschluss?

Hört doch mal auf, Euch den Kopf des Arbeitgebers zu zerbrechen.

P
Peanuts

27.09.2007 um 19:29 Uhr

§22 bezieht sich aber auf BR-Wahlen und §13. ....

Der §22 BetrVG ist auch in Eurem konkreten Fall anwendbar! Insbesondere zu Anhörungen könnt Ihr rechtmäßige Beschlüsse fassen, da es sich um nicht verschiebbare Angelegenheiten handelt!

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