Hallo zusammen,

folgender Fall bei uns im Betrieb: wir haben seit einer gefühlten Ewigkeit eine Arbeitsmasse die weit jenseits der Kapazitäten liegt die die Zahl unserer Beschäftigten eigentlich hergibt. Um die Arbeit zu bewältigen wird oft länger und auch Samstags gearbeitet. Die Mitarbeiter ächzen natürlich unter diesem Dauerzustand aber die GL scheint damit recht zufrieden zu sein da wir Ihrer Meinung nach sogar noch Potential haben MA einzusparen.

Vom Vorgänger BR existiert eine Betriebsvereinbarung die den Samstag zum Regelarbeitstag erklärt, den zeitlichen Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit festlegt und aber auch (und hier sehe ich den Zündstoff) die wöchentliche Arbeitszeit mit 40 Stunden festsetzt.

Meine Frage ist nun: sind Stunden die am Samstag geleistet werden als Überstunden zu betrachten (vorausgesetzt die 40 Stunden wurden Montag bis Freitag geleistet) und damit Zustimmungspflichtig durch den BR auch wenn die BV den Samstag als Regelarbeitstag festlegt?