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Überstunden am Samstag ableisten

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Fafner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bei uns ist die betriebsübliche Arbeitszeit 40 Std. pro Woche von Montag bis Freitag. Aktuell wurden mit Zustimmung des BR Überstunden angeordnet. Eine Kollegin stellt nun an den Betriebsrat die Frage ob sie diese Anzahl der Überstunden auch jeweils Samstags ableisten könne obwohl dieser bei uns nicht als Arbeitstag gilt. Ich konnte nichts finden was dagegen spricht, bin mir jedoch nicht sicher wie es mit den Sicherheitsaspekten aussieht (Weg zum Arbeitsplatz, usw.) Hatte von Euch schon jemand eine ähnliche Situation?

Danke schon mal vorab für hoffentlich hilfreiche Ratschläge.

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Community-Antworten (8)

P
pfeilenbogen

29.06.2010 um 18:44 Uhr

Überstund abfeiern an Tagen an welche der AG zusätzliche AN benötigt und daher Mehrarbeit beantragt/ fordert wird wohl nicht gehen. Da stimmt der AG nicht zu und dem wird wohl auch ein Gericht so zustimmen. Denn sonst wäre es ja einfacher der AG verzichtet auf die Mehrarbeit am Samstag.

I
Immie

29.06.2010 um 20:33 Uhr

@Fafner Das sollte der Arbeitgeber und ihr klären. Wenn es keine Gründe gibt die dagegen sprechen...

@pfeilenbogen ableisten -nicht- abfeiern

C
caretakerFM

29.06.2010 um 21:34 Uhr

@Fafner, also ihr habt ne 5-Tage Woche mit 40 Std. Regelarbeitszeit! und zwar von Montag - Freitag! In dieser Woche fallen Überstunden an(ich hoffe nicht mehr als 10), müssen diese auch in der Arbeitswoche (Montag-Freitag) abgegolten werden, ArbZG. Sollte sie am Samstag/Sonntag/Feiertag diese Überstunden erarbeitet haben richtet sich die Vergütung nach dem AV oder dem Tarifvertrag/Arbeitsbedingungen. Auf jeden Fall darf ihr kein Nachteil entstehen.

F
Fafner

29.06.2010 um 23:15 Uhr

Es geht eigentlich lediglich darum, daß die betreffende Kollegin lieber an einem Samstag die angeordnete Überstunden-Anzahl ableistet als unter der Woche täglich 1 Std. ranhängt. AG hätte damit kein Problem. Der Kollegin würden weder Nach- noch Vorteile daraus entstehen. ArbZG, Fitting usw. hatte ich schon soweit durchforstet bevor ich meinen Eintrag im Forum verfasst habe. Interessant wäre, wie gefragt, ob es evtl. Probleme mit der Absicherung (Weg zum ArbPlatz usw) geben könnte.

L
Lotte

29.06.2010 um 23:22 Uhr

Fafner, ein Nachteil könnte sein, wenn sie die Überstunden über längere Zeit aufbaut und nur noch Sonntags frei hat.

caretaker, sag mal... "In dieser Woche fallen Überstunden an(ich hoffe nicht mehr als 10), müssen diese auch in der Arbeitswoche (Montag-Freitag) abgegolten werden, ArbZG." a) seit wann sagt das ArbZG etwas zur Vergütung/Abgeltung? b) wie kommst Du darauf, dass es nur 10h sein sollen/dürfen???

F
Fafner

30.06.2010 um 09:37 Uhr

Die Überstunden werden bei uns nicht vergütet sondern können zu gegebener Zeit abgefeiert werden. Ist also insofern kein Problem. Daß es nicht mehr als 10 h sein dürfen ist schon klar.

R
rkoch

30.06.2010 um 11:49 Uhr

@Fafner

Die regelmäßige Arbeitszeit sowie die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit unterliegt bzgl. der LAGE dieser Arbeitszeit und der MENGE und des PERSONENKREISES der Mehrarbeit der Mitbestimmung des BR. Abgesehen davon gibt es keine rechtlichen Bedenken am Samstag zu arbeiten. Aus versicherungstechnischer Sicht wäre auf jeden Fall klar zu stellen WANN diese Arbeitszeit ist und WER zu dieser Arbeitszeit arbeitet, damit ggf. bei einem Wegeunfall beweisbar wäre, das der AN auf dem Weg zur Arbeit war.

Also: Wenn der AG die Samstagsarbeit möchte/erlaubt UND der BR dieser zugestimmt hat UND die Arbeitszeit geregelt ist UND die Personen feststehen die arbeiten spricht nichts gegen Samstagsarbeit - das gilt selbst dann wenn die AN dies einmal NICHT wollen. Abzugrenzen davon ist die individualrechtliche Frage ob die AN überhaupt zur Mehrarbeit/Samstagsarbeit verpflichtet werden können - das nur der Vollständigkeit halber.

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Fafner

01.07.2010 um 12:52 Uhr

Alles klar,

ich denke daß ich damit weiterkomme.

Danke auch für die rege Beteiligung.

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