Erstellt am 29.06.2010 um 16:44 Uhr von pfeilenbogen
Überstund abfeiern an Tagen an welche der AG zusätzliche AN benötigt und daher Mehrarbeit beantragt/ fordert wird wohl nicht gehen. Da stimmt der AG nicht zu und dem wird wohl auch ein Gericht so zustimmen. Denn sonst wäre es ja einfacher der AG verzichtet auf die Mehrarbeit am Samstag.
Erstellt am 29.06.2010 um 18:33 Uhr von Immie
@Fafner
Das sollte der Arbeitgeber und ihr klären. Wenn es keine Gründe gibt die dagegen sprechen...
@pfeilenbogen
ableisten -nicht- abfeiern
Erstellt am 29.06.2010 um 19:34 Uhr von caretakerFM
@Fafner, also ihr habt ne 5-Tage Woche mit 40 Std. Regelarbeitszeit! und zwar von Montag - Freitag!
In dieser Woche fallen Überstunden an(ich hoffe nicht mehr als 10), müssen diese auch in der Arbeitswoche (Montag-Freitag) abgegolten werden, ArbZG.
Sollte sie am Samstag/Sonntag/Feiertag diese Überstunden erarbeitet haben richtet sich die Vergütung nach dem AV oder dem Tarifvertrag/Arbeitsbedingungen.
Auf jeden Fall darf ihr kein Nachteil entstehen.
Erstellt am 29.06.2010 um 21:15 Uhr von Fafner
Es geht eigentlich lediglich darum, daß die betreffende Kollegin lieber an einem Samstag die angeordnete Überstunden-Anzahl ableistet als unter der Woche täglich 1 Std. ranhängt. AG hätte damit kein Problem. Der Kollegin würden weder Nach- noch Vorteile daraus entstehen. ArbZG, Fitting usw. hatte ich schon soweit durchforstet bevor ich meinen Eintrag im Forum verfasst habe.
Interessant wäre, wie gefragt, ob es evtl. Probleme mit der Absicherung (Weg zum ArbPlatz usw) geben könnte.
Erstellt am 29.06.2010 um 21:22 Uhr von Lotte
Fafner,
ein Nachteil könnte sein, wenn sie die Überstunden über längere Zeit aufbaut und nur noch Sonntags frei hat.
caretaker,
sag mal...
"In dieser Woche fallen Überstunden an(ich hoffe nicht mehr als 10), müssen diese auch in der Arbeitswoche (Montag-Freitag) abgegolten werden, ArbZG."
a) seit wann sagt das ArbZG etwas zur Vergütung/Abgeltung?
b) wie kommst Du darauf, dass es nur 10h sein sollen/dürfen???
Erstellt am 30.06.2010 um 07:37 Uhr von Fafner
Die Überstunden werden bei uns nicht vergütet sondern können zu gegebener Zeit abgefeiert werden. Ist also insofern kein Problem. Daß es nicht mehr als 10 h sein dürfen ist schon klar.
Erstellt am 30.06.2010 um 09:49 Uhr von rkoch
@Fafner
Die regelmäßige Arbeitszeit sowie die Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit unterliegt bzgl. der LAGE dieser Arbeitszeit und der MENGE und des PERSONENKREISES der Mehrarbeit der Mitbestimmung des BR. Abgesehen davon gibt es keine rechtlichen Bedenken am Samstag zu arbeiten. Aus versicherungstechnischer Sicht wäre auf jeden Fall klar zu stellen WANN diese Arbeitszeit ist und WER zu dieser Arbeitszeit arbeitet, damit ggf. bei einem Wegeunfall beweisbar wäre, das der AN auf dem Weg zur Arbeit war.
Also: Wenn der AG die Samstagsarbeit möchte/erlaubt UND der BR dieser zugestimmt hat UND die Arbeitszeit geregelt ist UND die Personen feststehen die arbeiten spricht nichts gegen Samstagsarbeit - das gilt selbst dann wenn die AN dies einmal NICHT wollen. Abzugrenzen davon ist die individualrechtliche Frage ob die AN überhaupt zur Mehrarbeit/Samstagsarbeit verpflichtet werden können - das nur der Vollständigkeit halber.
Erstellt am 01.07.2010 um 10:52 Uhr von Fafner
Alles klar,
ich denke daß ich damit weiterkomme.
Danke auch für die rege Beteiligung.