Hallo,

eine Kollegin sprach mich an, dass sie als betriebliche Ersthelferin einen Auffrischungskurs machen muss. Dieser findet samstags statt. Da wir im Betrieb eine 5-Tage-Woche haben, ist dies also ihre eigentliche Freizeit. Der AG möchte ihr die Seminarzeit nicht als Arbeitszeit vergüten. Hier meine Fragen:

1. Handelt es sich hierbei um eine angeordnete oder eine freiwillige Fortbildung?
2. Muss die Seminarzeit als Arbeitszeit vergütet werden (egal ob monetär oder mit Freizeitausgleich)
3. Gibt es eine Gesetzesgrundlage für den gefühlten Rechtsanspruch auf Vergütung?

Danke schon mal an alle.