Fortbildung samstags = Überstunden?
Hallo,
eine Kollegin sprach mich an, dass sie als betriebliche Ersthelferin einen Auffrischungskurs machen muss. Dieser findet samstags statt. Da wir im Betrieb eine 5-Tage-Woche haben, ist dies also ihre eigentliche Freizeit. Der AG möchte ihr die Seminarzeit nicht als Arbeitszeit vergüten. Hier meine Fragen:
- Handelt es sich hierbei um eine angeordnete oder eine freiwillige Fortbildung?
- Muss die Seminarzeit als Arbeitszeit vergütet werden (egal ob monetär oder mit Freizeitausgleich)
- Gibt es eine Gesetzesgrundlage für den gefühlten Rechtsanspruch auf Vergütung?
Danke schon mal an alle.
Community-Antworten (1)
02.10.2010 um 23:35 Uhr
Der Arbeitgeber ist auf die Ersthelfer angewiesen. Entweder die Schulung ist Arbeitszeit oder ich würde ihn nicht machen, da ich urplötzlich kein Blut mehr sehen kann und es dann keinen Sinn macht.
Verwandte Themen
Fortbildung längerer Zeitraum am Samstag?
Hallo zusammen, bei uns ist angedacht, einigen Kollegen eine Fortbildung anzubieten. Zeitraum ca. 2.5 Jahre, samstags, außerhalb der Firma (anderer Ort) Samstags ist bei uns kein normaler Arbeitstag
Überstunden
Liebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Urlaub für Weiterbildung?
Hallo,.... ich habe eine Frage zum Thema Weiter-bzw.Fortbildung. Eine Kollegin die bei uns im Ernährungsteam arbeitet, macht eine Fortbildung zur Diätassistentin. Laut Rücksprache mit der Persona
Arbeiten vor Fortbildungsbeginn und nach Fortbildungsende
Hallo, für zwei BRM steht jetzt eine Fortbildung an. Beginn der Fortbildung ist am ersten Tag 13:30 Uhr und am letzten Tag endet die Fortbildung um 12:00 Uhr. Die Fortbildung findet in der gleiche
Fortbildung Handelsfachwirt im Einzelhandel
Hallo, ich habe mal eine Frage an Euch, mit folgendem Fall: Wir haben einen neuen jungen Kollegen eingestellt, der bei uns schon zwei Jahre gearbeitet hatte und nun einen Fortbildung zum Handelsfac