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Fortbildung samstags = Überstunden?

S
sunrise
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin sprach mich an, dass sie als betriebliche Ersthelferin einen Auffrischungskurs machen muss. Dieser findet samstags statt. Da wir im Betrieb eine 5-Tage-Woche haben, ist dies also ihre eigentliche Freizeit. Der AG möchte ihr die Seminarzeit nicht als Arbeitszeit vergüten. Hier meine Fragen:

  1. Handelt es sich hierbei um eine angeordnete oder eine freiwillige Fortbildung?
  2. Muss die Seminarzeit als Arbeitszeit vergütet werden (egal ob monetär oder mit Freizeitausgleich)
  3. Gibt es eine Gesetzesgrundlage für den gefühlten Rechtsanspruch auf Vergütung?

Danke schon mal an alle.

1.26001

Community-Antworten (1)

R
Raabe

02.10.2010 um 23:35 Uhr

Der Arbeitgeber ist auf die Ersthelfer angewiesen. Entweder die Schulung ist Arbeitszeit oder ich würde ihn nicht machen, da ich urplötzlich kein Blut mehr sehen kann und es dann keinen Sinn macht.

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