Hallo BR Kollegen,

wir haben hier ein sehr kniffliges Problem bei der Einladung von Ersatzmitgliedern unter Einhaltung der Geschlechter-Minderheiten-Quote.

Wir haben die Kommentierungen von Fitting, Richardi und Däubler zur Rate gezogen ohne ein klares Ergebnis zu erhalten.

Hintergrund:
Unser BR besteht aus 15 Mitgliedern.
Gewählt wurde in Verhältniswahl (Listenwahl)
Minderheitengeschlecht = Frau
Minderheitenquote = min. 4 Frauen
Anzahl Frauen = 5 ordentliche weibliche Mitglieder

Vorfall:
- 3 Frauen (von 3 Listen) sind für eine Sitzung tatsächlich verhindert.
- keine der 3 Listen enthält eine weitere Frau, darum übergreifen auf andere Listen
- 2 der 3 Listen verlieren einen Sitz an andere Listen
- 1 der 3 Listen darf einen Mann als Ersatzmitglied stellen.

Es ist jetzt ein Streit entbrannt weil keine der 3 Listen freiwillig auf ihren Sitz verzichten möchte und alle Listen fordern einen Mann als Ersatzmitglied zu stellen.

Frage:
Wie löst man dieses Problem laut Gesetz?

gütliche Lösung (leider abgelehnt). Alle drei Listen geben einen Sitz ab und 3 Frauen werden
eingeladen. (Auf anderen Listen sind genügend Vertreter des Minderheitengeschlechtes vorhanden)

Danke für euren Antworten