Bei uns sind 7 Betriebsratsmitglieder zu wählen.
Wenn nun in zukünftigen Betriebsratssitzungen z.B. 2 Betriebsratsmitglieder
verhindert sind, an der Sitzung teilzunehmen, muss dann bei den Ersatzleu-ten in Bezug auf die Besetzung auch auf das Geschlecht in der Minderheit geachtet werden ?