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Welches Ersatzmitglied einladen ?

D
DIESEL
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ich habe mal eine fage zu der einladung von ersatzmitgliedern. wenn ein richtiges Br mitlgied fehlt und er ist angestellter muß ich dann auch ein ersatz das angestellten status hat einladen

oder wenn ein gewerblicher fehlt der erste ersatz ist ein angestellter wie muß man da einladen?

mir war bisher nur bekannt das man nach stimmzahlen einladen muss ist das richtig oder gibt es da noch eine andere regelung.

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Community-Antworten (8)

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Mona-Lisa

04.10.2006 um 10:32 Uhr

@Diesel, das Gruppenprinzip (§ 6 BetrVG, Arbeiter/Angestellte) gibt es nicht mehr! Welches Ersatzmitglied einzuladen ist, ist z.B. davon abhängig, ob mit Verhältniswahl oder Mehrheitswahl gewählt wurde. Wichtig ist, dass die Minderheitenregelung beachtet wird.
Knöpf dir mal den § 25 BetrVG mit einem Kommentar vor, da findest du die Anworten.

W
Werner

04.10.2006 um 10:34 Uhr

Hallo Diesel, die Unterscheidung nach Angestellten und Gewerblichen ist nicht mehr. Es gibt nur noch die Unterscheidung nach Geschlechtern. Minderheitengeschlecht!

S
Steffen

04.10.2006 um 12:35 Uhr

Nur bei Listenwahl muss das Ersatzmitglied eingeladen werden welches auf der gleichen Liste ist.

HW
Heide Witzka

04.10.2006 um 12:50 Uhr

Steffen,

heisst das, dass bei Persönlichkeitswahl das Ersatzmitglied von einer anderen Liste geladen werden muss?

S
Steffen

04.10.2006 um 13:23 Uhr

Hallo H.W. bei einer Persönlichkeitswahl musst du lange nach einer weiteren Liste suchen.

HW
Heide Witzka

04.10.2006 um 13:26 Uhr

Steffen,

Sie schrieben:

"Nur bei Listenwahl muss das Ersatzmitglied eingeladen werden welches auf der gleichen Liste ist."

Jetzt schrieben Sie:

"bei einer Persönlichkeitswahl musst du lange nach einer weiteren Liste suchen."

Frage: Wo finde ich denn dann das Ersatzmitglied?

D
DIESEL

04.10.2006 um 13:59 Uhr

Bei uns ist die Mehrheitswahl durch geführt worden.

also muss man egal ob Angestellter oder Gewerblicher, muss man immer nach der Reihenfolge gehen richtig?

hm bei uns wären dann bei einem 9 köpfigem BR wenn. zwei ausfallen würden 6 Angestellte drinn, weil 2 Angestellte als nächstes auf der liste stehen.

M
Mona-Lisa

04.10.2006 um 14:04 Uhr

@Diesel, der Wähler hat so entschieden! Aber nochmal! Minderheitenregelung beachten!

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