Hallo Zusammen

Ich habe eine Frage bezüglich einer seitens des Arbeitgebers bewilligten Höhergruppierung und anschliessender Rückziehung dieser.
Ablauf:
Im Januar 07 wurde in Rücksprache mit dem Abteilungsleiter eine Höhergruppierung schriftlich beantragt. Laut Aussage des Abteilungsleiters sollte diese aufgrund der gegebenen Arbeitsqualität und -quantität problemlos bewilligt werden. Dies war dann auch im Mai 07 der Fall (viele Mühlen mahlen langsam...). Im Mai 07 wurde dann seitens der Personalabteilung und des Niederlassungsleiters (Verwaltungsdirektor NL) ein Hinweis herangetragen warum die Höhergruppierung sofort stattfinden soll und nicht bis Okt 07 gewartet wird? (Hintergrund: durch eine Höhergruppierung vor Okt 07 müßte der AN viele kleine "Stufen" durchlaufen, was durch den neuen Tarifvertrag ab Okt 07 nicht der Fall wäre) Dem wurde aufgrund der Aussage der PA und des NL zugestimmt und die Höhergruppierung "zurückgestellt". Die Höhergruppierung war zu diesem Zeitpunkt seitens der PA und des Abteilungsleiters bereits unterschrieben, der NL müßte nur noch zum Okt 07 unterschreiben.
Jetzt wurden aber Beurteilungen seitens der Gruppenleiter durchgeführt, bei dieser wurde eine derart schlechte Beurteilung ausgestellt dass sich dies jetzt auch auf die Höhergruppierung auswirkt. Nach einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter wurde folg. Angebot unterbreitet:
Nachdem die Höhergruppierung eigentlich schon durch war (unterschrieben war), soll jetzt aufgrund der schlechten Beurteilung eine Art Probezeit für 6 Monate mit eingehender Prüfung der Arbeit über die Höhergruppierung entscheiden.
Meine Frage hierzu:
Ist dies seitens des AG rechtens? Zumal ich ja aufgefordert wurde der Verschiebung der Höhergruppierung zu meinen Gunsten zuzustimmen...
Welche rechtlichen Mittel gibt es hierzu?

Vielen Dank im voraus
Grueni131