Erstellt am 13.07.2014 um 14:24 Uhr von Stoni
Ich hab da meine Zweifel das ein BR sich von subjektiven Meinungen leiten lassen sollte. Ihr solltet Euch mal die Zustimmungsverweigerungsgründe ansehen. Die sind ziemlich eng gefasst.
Erstellt am 13.07.2014 um 14:35 Uhr von paula
der BR als derjenige der die Arbeitsleistung bewertet... Schuster bleib bei deinen Leisten!
Der BR sollte so etwas eher nutzen um auch anderen Kollegen zu einer anderen Eingruppierung zu verhelfen
Erstellt am 13.07.2014 um 15:43 Uhr von wischwasch
.... auch diesen AN soll der BR vertreten.
"Was passiert wenn der BR Einspruch gegen eine Höhergruppierung vornimmt"
Wenn der AG den AN tatsächlich fördern will - zahlt er einfach eine Zulage zu der bisherigen Eingruppierung.
Überlegt es Euch noch mal.
Erstellt am 13.07.2014 um 20:09 Uhr von Hartmut
Hallo Kakadu, dazu könnte man eine Menge schreiben, von wegen Individualrecht und freier Unternehmerentscheidung usw. Alles mal außen vor. Grundsätzlich bitte: KEINE Entscheidung des BR gegen einen AN! Das macht nur böses Blut. Viel besser ist es, dem AG zuzustimmen und auf der nächsten Betriebsversammlung die Gehaltserhöhung lobend zu erwähnen, und ob man jetzt davon ausgehen dürfe, dass auch alle anderen mehr Geld kriegen?? Keine Namen nennen, die sind sowieso klar. Ich habe mit der Methode gute Erfahrungen gemacht. ;)