Höhergruppierung
Wieder mal eine Frage
Was passiert wenn der BR Einspruch gegen eine Höhergruppierung vornimmt, welche nicht gerechtferitgit ist und zudem noch rückwirkend passieren soll. Und kann der BR ausch zusätzlich zu diesem Einspruch auch anmerken, das dieser nicht nur wegen der Qualifikation, sondern auch wg. der Arbeitseinstellung gegenüber den anderen MA nicht gerecht wird. (Er ist einfach nur ein Wichtigtuer und Delegierer, sorry) Danke
Community-Antworten (4)
13.07.2014 um 16:24 Uhr
Ich hab da meine Zweifel das ein BR sich von subjektiven Meinungen leiten lassen sollte. Ihr solltet Euch mal die Zustimmungsverweigerungsgründe ansehen. Die sind ziemlich eng gefasst.
13.07.2014 um 16:35 Uhr
der BR als derjenige der die Arbeitsleistung bewertet... Schuster bleib bei deinen Leisten!
Der BR sollte so etwas eher nutzen um auch anderen Kollegen zu einer anderen Eingruppierung zu verhelfen
13.07.2014 um 17:43 Uhr
.... auch diesen AN soll der BR vertreten.
"Was passiert wenn der BR Einspruch gegen eine Höhergruppierung vornimmt"
Wenn der AG den AN tatsächlich fördern will - zahlt er einfach eine Zulage zu der bisherigen Eingruppierung.
Überlegt es Euch noch mal.
13.07.2014 um 22:09 Uhr
Hallo Kakadu, dazu könnte man eine Menge schreiben, von wegen Individualrecht und freier Unternehmerentscheidung usw. Alles mal außen vor. Grundsätzlich bitte: KEINE Entscheidung des BR gegen einen AN! Das macht nur böses Blut. Viel besser ist es, dem AG zuzustimmen und auf der nächsten Betriebsversammlung die Gehaltserhöhung lobend zu erwähnen, und ob man jetzt davon ausgehen dürfe, dass auch alle anderen mehr Geld kriegen?? Keine Namen nennen, die sind sowieso klar. Ich habe mit der Methode gute Erfahrungen gemacht. ;)
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