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Antrag auf Höhergruppierung stellen, weil Aufgaben gewachsen sind

N
nLang
Apr 2023 bearbeitet

Liebe Forumsmitglieder,

es gibt ja doch immer noch ein paar "alte Hasen" , die schon zu BAT-Zeiten im Unternehmen tätig waren, dann auf den TvöD übergeleitet wurden und aus dieser Alt-Überleitung noch einen Besitzstand auf dem Gehaltszettel haben. Konkret geht es um Mitarbeiter, die seinerzeit vom BAT in die EG9 übergeleitet wurden. Nunmehr ist die EG 9 in a b und c aufgesplittet worden. Dabei blieben die alten Besitzstände erhalten.

Was passiert jetzt bei einer Höhergruppierung in die EG 10 ? Da fällt doch der Besitzstand dann weg, oder ? Der Arbeitgeber muss doch die Laufzeitzeitstufe in der EG 10 so wählen, dass der MA nicht weniger verdient als vorher in der EG9 mit Besitzstand, oder ????

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Community-Antworten (1)

M
Muschelschubser

13.04.2023 um 13:23 Uhr

Der Besitzstand bezieht sich m.E. auf die bestehende Eingruppierung, ja. In der Praxis kommt es daher immer wieder durch solche Konstellationen vor, dass eine Höhergruppierung mit Gehaltseinbußen verbunden wäre.

Das wird dann oftmals so gelöst, dass der Besitzstand mit einer Zulage kompensiert wird, die in der Form abschmilzt, dass sie mit zukünftigen Tariferhöhungen verrechnet wird. Irgendwann wäre dann die korrekte und zeitgemäße Eingruppierung nach TVÖD erreicht.

Darauf würde ich als AN schon bei der Beantragung achten und das entsprechend genau formulieren.

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