W.A.F. LogoSeminare

Höhergruppierung, aber aktuelle Stelle ist niedriger

P
Petto22
Sep 2022 bearbeitet

Guten Abend,

Ich habe eine Frage zu einem Problem eines Kollegen (Bundesministerium), der sich an uns gewendet hatte.

Der Kollege ist im IT Bereich tätig und bekommt die EGr 6. Andere Kollegen im Land bekommen bei gleicher Tätigkeitsbeschreibung EGr 8. Nun wurde er vor ca 4 Monaten auf eine EGr 5 Stelle versetzt. Die Personalabteilung wendete einen Trick an: 30% sind IT mit EGr 6 und 70% sind Bürotätigkeiten EGr 5. So konnte er die EGr 6 behalten.

Aber er empfindet die Engeltgruppe als falsch und bittet darum entsprechend entlohnt zu werden, in diesem Fall EGr 8.

Gesetz dem Fall er würde die EGr 8 nach einer Überprüfung bekommen, müsste er dann nicht ebenfalls eine EGr 8 Versetzung erhalten? Er könnte dann nicht auf der EGr 5 bzw 6 Stelle bleiben? Oder irre ich?

Dieser Fall ist bis dato nie vorgekommen und wir sind recht neu in der Personalvertretung.

Viele Grüße

27204

Community-Antworten (4)

B
Bernie81

11.09.2022 um 12:52 Uhr

ist ähnlich wie hier

https://www.betriebsrat.com/br-forum/570788/hoehergruppierung-und-versetzung

Ich bin gespannt was hier unsere Profis sagen, ich hatte solche Situation nie. Eigtl ist es ja so, dass auf Grund der Tätigkeitsbeschreibung die Tätigkeiten und die Entgeltgruppe gleich sein müssen, wenn versetzt wird. Man teilt dem Personalrat den die neue Stelle mit, Abteilung, Fachbereich, Entgeltgruppe und Zeit der Versetzung. Wenn auf eine niedrigere Entgeltgruppe versetzt werden soll, dann nur wenn der Mitarbeiter eiwilligt.

In Eurem Fall ist es fikitiv, das aktuelle Konstrukt passt auf die Stelle die nun besetzt ist, sollte aber eine Überprüfung ergeben, dass die IT Stelle mit E08 nachgebessert wird, würde es bedeuten dass jemand mit einer E08 auf einer E05 Stelle sitzt. Wie rechtfertigt man es? Ich würde eher sagen, dass der Kollege eine neue angemessene Planstelle bekommen müsste oder die Versetzung auf eine E08 stattfinden muss, wenn die Überprüfung der Eingruüüierung erfolgreich war.

S
Stephxy

11.09.2022 um 13:45 Uhr

hier muss es 2 Verträge geben: Die Tätigkeiten stehen nicht im Zusammenhang. Ein Vertrag für die E5, einen Vertrag für die E8. Wobei der E8 Vertrag dann mit 30% gelistet sein wird.

So ein Bastelkram ist Mist. Letzendlich ist die neue Tätigkeit mit 70% augeschrieben und ist die Haupttätigkeit.

P
Parsifal087

11.09.2022 um 15:30 Uhr

Es kommt auf die Lücke zwischen den Entgeltstufen an, denke ich. So dass es finanziell nicht zu Einbußen kommt.

2 Verträge sind nicht unbedingt notwendig. Die Frage ist nur, wie händelt es der AG, weil die eine Stelle eine E5 ist, bzw irgendwann könnte die IT Stelle eine E8 sein. Rechtlich gesehen müsste die Tarifbeschäftigte auf eine E6, dass muss aber der AG klären und schaffen. Ich persönlich finde gemischte Stellen immer schwierig

Ich bin überfragt

B
Brank1972

11.09.2022 um 16:53 Uhr

Warum wurde er versetzt? Warum auf eine E5? Gibt es keine E6 Stelle? IT = Koordinator oder Programmierung? Seit Ihr der PR? Warum habt Ihr Euch darauf eingelassen?

Aktuell sitzt er mit diesem Konstrukt auf einer E5 und bekommt E6, oder wird dass erst offiziell? Gibt es denn ähnliche Fälle, dass Eure Dienststelle so vorgeht? Der Mitarbeiter der vorher die Stelle wurde ebenfalls wegversetzt?

Ihre Antwort