Aufforderung der GL umsetzen?
Unser Betriebsrat existiert jetzt seit ca. 1 Jahr. Jetzt haben wir eine Aufforderung unserer GL bekommen, die Ausfallzeiten (Zeitpunkt und voraussichtliche Dauer) bei der BR Tätigkeit der GL mitzuteilen sowie den Namen der Vertretung während unserer Abwesenheit mit ausreichender Vorlaufzeit.
Darf die GL dies von uns als BR fordern?
Community-Antworten (3)
06.09.2007 um 11:54 Uhr
Die Zeit und die Dauer der BR-Tätigkeit muß dem direkten Vorgesetzten gemeldet werden. Es der GL zu melden ist nicht notwendig. Die voraussichtliche Dauer der BR-Tätigkeit kann zwar angegeben werden, muß aber nicht zwingend eingehalten werden. Wenns länger dauert ist´s halt so. Und um eine Vertretung hat sich der BR nicht zu kümmern. Das muß der AG schon selbst machen. Wenn er weiß, daß jemand seiner BR- Tätigkeit nachgeht, hat er für den weiteren Ablauf selbst zu sorgen.
In übrigen hat BR-Tätigkeit Vorrang vor arbeitsvertaglichen Verpflichtungen
06.09.2007 um 12:05 Uhr
Hallo Erdmännchen,
hallo.maus hat völlig Recht. Die GL darf das nicht von Euch fordern. Für Details siehe § 37 Abs. 2 BetrVG.
Gruß khel
06.09.2007 um 13:37 Uhr
Hallo, was sprich denn dagegen, die Ausfallzeiten auch der GL zur Kenntnis zu geben. Die GL muss doch inrgendwie dafür sorgen, dass der normale Ablauf ( Produktion) im Betrieb läuft. Wir geben z.B. unsere Sitzungstermine für ein ganzes Jahr bekannt. Somit müssen wir nicht jeden mal die Information geben und die Dienstpläne können z.B. 3 Monate im voraus ertstellt werden. In der Geschäftsordnung haben wir auch die Reihenfolge der BR-Mitglieder festgelegt , die im Falle einer Abwesenheit von BRV und der BRV- Vetretung als Vertretung einspringen. Die Geschäftsordnung hat auch die GL zur Kenntnis bekommen. Somit ist die Frage geklärt, wer berechtigt ist ( im Vertretungsfall) , die an den BR gerichtete Informationen entgegen zu nehmen.
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