Erstellt am 06.09.2007 um 09:54 Uhr von hallo.maus
Die Zeit und die Dauer der BR-Tätigkeit muß dem direkten Vorgesetzten gemeldet werden. Es der GL zu melden ist nicht notwendig. Die voraussichtliche Dauer der BR-Tätigkeit kann zwar angegeben werden, muß aber nicht zwingend eingehalten werden. Wenns länger dauert ist´s halt so.
Und um eine Vertretung hat sich der BR nicht zu kümmern. Das muß der AG schon selbst machen. Wenn er weiß, daß jemand seiner BR- Tätigkeit nachgeht, hat er für den weiteren Ablauf selbst zu sorgen.
In übrigen hat BR-Tätigkeit Vorrang vor arbeitsvertaglichen Verpflichtungen
Erstellt am 06.09.2007 um 10:05 Uhr von khel
Hallo Erdmännchen,
hallo.maus hat völlig Recht. Die GL darf das nicht von Euch fordern. Für Details siehe § 37 Abs. 2 BetrVG.
Gruß
khel
Erstellt am 06.09.2007 um 11:37 Uhr von Barbara
Hallo,
was sprich denn dagegen, die Ausfallzeiten auch der GL zur Kenntnis zu geben.
Die GL muss doch inrgendwie dafür sorgen, dass der normale Ablauf ( Produktion) im Betrieb läuft.
Wir geben z.B. unsere Sitzungstermine für ein ganzes Jahr bekannt. Somit müssen wir nicht jeden mal die Information geben und die Dienstpläne können z.B. 3 Monate im voraus ertstellt werden.
In der Geschäftsordnung haben wir auch die Reihenfolge der BR-Mitglieder festgelegt , die im Falle einer Abwesenheit von BRV und der BRV- Vetretung als Vertretung einspringen. Die Geschäftsordnung hat auch die GL zur Kenntnis bekommen.
Somit ist die Frage geklärt, wer berechtigt ist ( im Vertretungsfall) , die an den BR gerichtete Informationen entgegen zu nehmen.