Erstellt am 20.01.2015 um 11:29 Uhr von Erbsenzähler
@BRdigung
Wenn keine weiteren (Übergangs-)Fristen vereinbart wurden, muss die BV am 01.01. umgesetzt werden.
Erstellt am 20.01.2015 um 13:17 Uhr von gironimo
in der Regel also .... tritt mit Unterzeichnung in Kraft
Erstellt am 20.01.2015 um 14:53 Uhr von paula
auch da kommt es ja auf den Sachverhalt an:
reden wir z.B. über eine Sozialleistung dann ab Unterzeichnung (oder man hat sich in der BV anders vereinbart)
neues technisches System: mit der BV ist der AG legitimiert es einzusetzen. Aber es muss nicht mit Unterzeichnung der BV laufen