Wir sind ein Betrieb mit ca. 140 MA im Tarif eisenschaffende Industrie des Saarlandes
Wir haben einer Einstellung zugestimmt, haben der Eingruppierung jedoch widersprochen mit der Begründung, dass die Anforderungen des Aufgabengebietes, die beabsichtigte Eingruppierungsstufe nicht rechtfertigt. Nach dem geltenden Gehaltsrahmentarifvertrag und deren Eingruppierungsmerkmalen muß eine höhere Eingruppierung vorgenommen werden.
Im §99 BetrVG genannten Gründe beziehen sich ja nur auf die Ablehnungsgründe zur Einstellung (nicht Eingruppierung) und dabei ist das weitere Prozedere ja klar geregelt indem der AG bei Gericht ein Zustimmungserstzungsverfahren einleiten muß. Aber wer oder was bzw. wie geht es weiter wenn wir wie hier nur der Eingruppierung wiedersprochen haben. Der AG teilt uns lediglich mit, dass er den MA nach wie vor auch ohne diese Zustimmung wie angekündigt einstellen würde und wir als BR ja dagegen Klagen könnten.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ist nicht der AG am Zuge und muß sich die Zustimmung zur Eingruppierung über das AG einholen?
Was macht die Zustimmungsverweigerung sonst für einen Sinn?
Wer hatte dieses Problem schon einmal im BR
Für Eure Hilfe oder Anregungen wären wir sehr dankbar
Gruß
kiwihans