Erstellt am 22.12.2006 um 08:00 Uhr von Pluto
Hi Juppi,
der Paragraph 99 BVG regelt Deine Frage.
Hier heißt es unter anderem: "... vor jeder Einstellung ... zu unterrichten ...".
D.h. vor Vertragsunterzeichnung
Erstellt am 22.12.2006 um 08:17 Uhr von kandesbutzler
die definition "probearbeiten" ist heikel - das nur am rande, wenn der AN es ohne schriftl. Regelung kann daraus schnell ein ganz norm. arbeitsverhältnis werden !
Erstellt am 22.12.2006 um 10:48 Uhr von paula
@pluto
nicht vor vertragsunterzeichnung sondern vor einstellung. einstellung ist die eingliederung in den betriebsablauf, also tatsächliche beschäftigung. der vertrag kann (und sollte)schon im vorfeld unterschrieben werden. es ist immer nur die frage, ob sich AG einen gefallen tun ohne zustimmung des BR schon den Vertrag zu schließen.
probearbeiten ggf. ist ein anderes problem. hier stellt sich die frage ob überhaupt ein arbeitsverhältnis gegeben ist oder ob das nicht wie eine art praktikum zu behandeln ist. alles eine frage des einzelfalls
Erstellt am 22.12.2006 um 11:34 Uhr von Bergmann
@ Paula ,
Nein !!Bei Personalfragen ist der BR im Vorfeld zu informieren und ohne Zustimmung darf nicht eingestellt werden !!!
BetrVG z.B.: §92 oder §99 etc.
Erstellt am 22.12.2006 um 11:46 Uhr von paula
@bergmann
habe ich etwas anderes gesagt???
einstellung ist nach dem gesetzt ganz klar der akt der eingliederung in den betrieb. VORHER ist die zustimmung einzuholen. auch klar. aber die vertragsunterzeichnung ist die individualrechtliche ebene und hat hier überhaupt nichts zu suchen.
der § 92 BetrVG ist noch mal eine ganz andere ebene.... soll ich dir das auch noch erklären?
also was habe ich hier falsches in die welt gesetzt!!!
Erstellt am 22.12.2006 um 11:50 Uhr von Lotte
Juppi,
zu 1. das sollte der BR durch die Einbeziehung in die Personalplanung oder durch die Stellenausschreibung mitbekommen
zu2. bei uns gehört die Hospitation zum Bewerbungsverfahren, hier kommt es auf den AG an, er muss den BR noch nicht beteiligen, aber manche AG machen es, wir sind z.B. bei der Einstellung von Leitungspersonen ab Stellenausschreibung dabei (klappt aber auch nicht immer)
zu 3. bei manchen steht der Satz "vorbehaltlich der Zustimmung des BR" im Vertrag, da bekommt man die Anhörung erst nach Vertragsunterzeichnung oder parallel dazu. Ob BR das will oder anders ist u.U. mit AG abzusprechen.
Bergmann,
es ist aber nicht alles Berg und Tal, es gibt doch auch Mulden und Hügel ;-)
Erstellt am 22.12.2006 um 12:11 Uhr von Bergmann
@ Paula ,
ich bitte um Entschuldigung !!Aber mit deiner Art zu schreiben fällt es schwer den Inhalt deines Textes gleich zu verstehen !
@ Lotte ,
gut erkannt !! ;-)