Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ist ein Arbeitnehmer gezwungen nach einer erfolgten Abmahnung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes dazu Stellung zu nehmen, sofern er das möchte? Oder verwirkt er das Recht zur Stellungnahme irgendwann?

Geht es, dass der AN sagt, ich lass es erst mal so...möchte es nicht eskalieren lassen, und nehme dazu Stellung wenn nach der erfolgten Abmahnung tatsächlich eine Kündigung kommt?

Und wie immer.....wo stehts geschrieben....

Daaankkeeeee!!!! :-)