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Kündigung in Probezeit - Frist für die Stellungnahme des BR?

L
Liese
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, der BR muss ja auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit angehört werden. Allerdings sind die Anforderungen hier offenbar etwas geringer. Meine Frage nun: Hat der BR hier für die Stellungnahme auch eine Frist von einer Woche oder ist dies in der Probezeit eh ohne Belang. Wenn der AG die Kündigung schon schriftlich ausgehändigt hat, der BR zwar darüber informiert wurde, jedoch noch keine Stellungnahme abgegeben hat, ist dann die Kündigung wirksam? Wo kann man dazu etwas nachlesen. Danke für Euren Rat.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

31.07.2006 um 19:48 Uhr

@Liese Eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam! Dabei bleibt es auch bei einer Kündigung in der Probezeit! Allerdings kann der AN gemäß KSchG wenig dagegen unternehmen.

RI
Ramses II

31.07.2006 um 20:08 Uhr

So negativ würde ich das mal nicht sehen.

Wenn der AG tatsächlich die Kündigung ausgesprochen hat ehe der BR dazu angehört wurde, dann ist sie unwirksam. Wenn der betroffene AN dann Klage einreicht, dann versteht der AG dieses möglicherweise ca. 6 Wochen später. Nun kann er eine neue/schönere Kündigung versuchen, aber er muß dann für zwei Monate mehr Lohn zahlen und hat häufig die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz überschritten so dass der AN nun Kündigungsschutz hat.

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