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Aufhebungsvertrag ist Voraussetzung für eine betriebliche Umschulung

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anton71
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin seit 13 Jahren als Monteur beschäftigt und Betriebsratsmitglied. Nach langer Krankheit hat mir die Rentenversicherung eine Umschulung bewilligt. Meine Firma hat dieser betrieblichen Umschulung in der Firma zugestimmt. Nun, zwei Tage vor Unterzeichnung des Umschulungsvertrages, legt mir die Firma einen Aufhebungsvertrag für meinen bisherigen ArbeitsVertrag vor. Eine Abfindung wollen sie nicht bezahlen, da sie mir ha die Möglichkeit bieten, im Betrieb eine Umschulung zu absolvieren, allerdings geben sie mir keine Grantie für eine Übernahme. Mein Anwalt rät mir, das nicht zu unterschreiben. Stattdessen wieder meinen Job als Monteur zu machen und auf Grund meiner Schwerbehinderung das Integrationsamt einzuschalten. Wie ist eure Meinung dazu?

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Community-Antworten (11)

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krambambuli

28.03.2019 um 19:01 Uhr

Ich kann dem Anwalt nur zustimmen.

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anton71

28.03.2019 um 19:18 Uhr

Ja danke, ich denke so werde ich es machen. Ich habe morgen nochmal einen Termin mit der Personalabteilung. Werde sie fragen, ob sie einer 2jährigen Freistellung zustimmen, damit ich die Umschulung woanders machen kann. Einen Betrieb hätte ich wahrscheinlich schon. Aber ich glaube, dass die Firma eh nicht zustimmt. Mein Anwalt sagte auch, dass er bei einer Abfindung von 1,5 Jahresgehälter ansetzen würde aber die Firma sagte schon, dass ihnen die Regelabfindung zu hoch wäre. Unglaublich, wie die meinen, mich loszuwerden auf Grund einer Erkrankung, die auf meinen Job zurückzuführen ist.

M
Moreno

28.03.2019 um 19:19 Uhr

Ja kannst Du denn überhaupt noch als Monteur arbeiten? Wenn nicht was ist die Alternative?

A
anton71

28.03.2019 um 19:34 Uhr

Eigentlich nur noch eingeschränkt und mit Hilfsmittel. Habe jetzt nach 2jähriger Krankheit 4 Wochen lang mich so durchgekämpft, da ich wusste, dass ich am 01.04. Maßnahme beginne. Aber jetzt ein paar Tage bevor es losgehen sollte kommt mein AG mit dem Aufhebungsvertrag an. Selbst die Rentenversicherung und das Bfw sind über die Dreistigkeit schockiert. Einen leidensgerechtenArbeitsplatz hat mein AG angeblich auch nicht.

K
kratzbürste

28.03.2019 um 19:49 Uhr

Dennoch - es ist doch offensichtlich,dass der Arbeitgeber dich los werden will. Den unbefristeten Vertrag sollst du freiwillig aufgeben, dafür bekommst du einen befristeten Vertrag zur Umschulung. Ist der abgelaufen, bist du draußen. Der AG freut sich. Am besten lässt du deinen Anwalt machen. Der hat die Umschulung unter fortbestand deines unbefristeten Vertrages im Blick. Also musst du erst einmal sagen, dass du Monteur bleibst. So ist das Spiel.

A
anton71

28.03.2019 um 20:51 Uhr

Ja, das werde ich dem AG auch so mitteilen. Danke für den Rat.

M
Moreno

28.03.2019 um 21:10 Uhr

Halt uns doch Mal auf dem laufenden wie es weiter gegangen ist!

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anton71

28.03.2019 um 21:24 Uhr

Ja klar, morgen weiss ich mehr.

A
anton71

31.03.2019 um 12:30 Uhr

Ich hatte am Freitag nun ein Gespräch mit meinem Personalchef, in dem ich ihm mitgeteilt habe, dass ich den Aufhebungsvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht unterschreiben kann und somit auch nicht die Umschulung beginnen kann. Er sagte mir, dass er mich versteht und dass die Firma mich eigentlich auch nicht los werden will, daher sind sie auch nicht bereit, eine höhere Abfindung als sechs Monatsgehälter zu bezahlen. Das würde die normale Kündigungsfrist entsprechen, wenn ich kein Betriebsratmitglied wäre. Eine unbezahlte Freistellung für die Dauer der Umschulung in einem Bildungswerk oder einem anderen Betrieb lehnt die Firma auch ab. Ich habe nun erstmal vor das Integrationsamt einzuschalten, um zu schauen, wie man meinen Arbeitsplatz ausstatten kann, dass dieser einigermaßen für mich erträglich ist. Die Firma sei auch bereit mit meinem Anwalt in Kontakt zu treten, um eventuell noch nach zu verhandeln, was eine Abfindung anbelangt. Allerdings wäre der Spielraum nicht allzu groß, da man sich ja nicht trennen müsse. Für mich ist das ganze sehr belastend, da ich nun vorerst keine Umschulung machen kann und ich sehen muss wie es weitergeht, ohne meine Gesundheit weiter zu schädigen.

M
Moreno

31.03.2019 um 14:14 Uhr

Also ich würde versuchen möglichst viel an Abfindung raus zu holen und dann eine Umschulung machen. Habe ich auch so gemacht und es nie bereut.

A
anton71

31.03.2019 um 15:15 Uhr

Ja das ist auch mein Plan. Aber dadurch, dass der AG nicht den Druck hat befürchte ich, dass er sich kaum bewegt, was die Höhe der Abfindung betrifft. Was hast du denn rausgeschlagen an Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr?

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