Gegen MA unseres Unternehmens sind Mobbingvorwürfe laut geworden. Zur Anhörung durch den AG wollte er ein Mitglied des BR hinzuziehen. Dies lehnte der AG mit der Begründung ab, der BR würde in der Sache noch seperat informiert werden. Nur durch die Hartnäckigkeit der beschuldigten Person durfte der BR an der Anhörung doch teilnehmen.
Hat der BR nach dem BetrVG ein prinzipielles Recht auf Teilnahme an solchen Gesprächen? Wenn ja, bitte nach welchen Paragraphen.

Vielen Dank