Erstellt am 27.09.2018 um 09:34 Uhr von celestro
"Wenn nun aber ein Gespräch mit Chef und allen Abteilungs-Beschäftigten geführt werden soll,"
Was für ein Gespräch soll das denn sein ? Die Themen eines "Personalgespräches" dürften hier ja vermutlich nicht vorkommen, daher würde ich sagen ... gibt es keine Möglichkeit, die Teilnahme am Gespräch zu erzwingen.
Erstellt am 27.09.2018 um 09:36 Uhr von spiri
Es soll eine Lösung gefunden werden mit allen Beteiligten.
Habe das Wort Personalgespräch geändert.
Erstellt am 27.09.2018 um 10:46 Uhr von AlterMann
Ein Recht auf Teilnahme des BR sehe ich da nicht.
Allerdings gäbe es verschiedene Lösungsansätze dazu:
- Der BR könnte dem Chef vorschlagen, in einer vorher vereinbarten Rolle teilzunehmen (Beobachter, Moderator, Sprecher und Schutz des einzelnen Mitarbeiters...)
- Der Mitarbeiter könnte auch darum bitten, noch vor dem Gespräch mit der ganzen Abteilung ein Mitarbeitergespräch nur mit dem Chef zu führen.
- Der BR könnte nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter das Gespräch mit dem Chef alleine suchen, um ihm mit ergänzenden Informationen ein vollständigeres Bild der Situation zu ermöglichen.
Erstellt am 27.09.2018 um 11:10 Uhr von Pjöööng
Auf den ersten Blick klingt der Ansatz "Da müssen sich alle Beteiligten mal zusammensetzen!" ja immer vernünftig, ist aber nicht unbedingt geeignet, Konflikte zu lösen. Ich würde daher erstmal prüfen ob (abhängig vom Grund des Konfliktes und den unterschiedlichen Persönlichkeitsstrukturen) dieser Ansatz überhaupt erfolgversprechend ist.
Erstellt am 27.09.2018 um 13:09 Uhr von Angie
Hallo Spiri
Im § 84 Abs 1 BetrVG steht :
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitsgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
Genau dafür ist dieser § gedacht. Jemanden zu unterstützen bei solchen Gesprächen.
Also nimm an dem Gespräch teil.
Angie
Erstellt am 27.09.2018 um 13:31 Uhr von Spiri
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-84/BetrVG-84-1/index.php
Danach geht es nur um die Beschwerde beim Arbeitgeber.
Es geht nicht um andere teilnehmende Beschäftigte.
Zudem fand des Thema bezüglich bereis ein Gespräch mit der Beschäftigten und dem AG statt.
Also greift der Par. nach meiner Ansicht nicht bei einem Gespräch mit Anderen.
Danke dennoch