Konflikt in einer Abteilung/ als BR bei Gespräch der Abteilung dabei?!
Hallo zusammen,
wenn in einer Abteilung ein Konflikt besteht und 1 Beschäftigte mich als vertraute Betriebsrätin aufsucht ist das legitim.
Bei Personalgesprächen kann jeder Beschäftigte ein BR seiner Wahl hinzuziehen - auch legitim und gesetzlich gestützt.
Wenn nun aber ein Gespräch mit Chef und allen Abteilungs-Beschäftigten geführt werden soll, 1 Beschäftigter davon mich dabei haben möchte und die anderen der Abteilung nicht, ist das dann zulässig?
So hätte die Person, die das Problem in der Abteilung hat, ja nie eine Stütze des Betriebsrates und die anderen Personen, die den Konflikt verursachen haben die Macht und wären in der Gestaltungsfreiheit?
Wie seht ihr das? Gibt es eine Möglichkeit oder gesetzliche Stütze, dass ich teilnehmen kann?
Danke!
Community-Antworten (6)
27.09.2018 um 11:34 Uhr
"Wenn nun aber ein Gespräch mit Chef und allen Abteilungs-Beschäftigten geführt werden soll,"
Was für ein Gespräch soll das denn sein ? Die Themen eines "Personalgespräches" dürften hier ja vermutlich nicht vorkommen, daher würde ich sagen ... gibt es keine Möglichkeit, die Teilnahme am Gespräch zu erzwingen.
27.09.2018 um 11:36 Uhr
Es soll eine Lösung gefunden werden mit allen Beteiligten. Habe das Wort Personalgespräch geändert.
27.09.2018 um 12:46 Uhr
Ein Recht auf Teilnahme des BR sehe ich da nicht. Allerdings gäbe es verschiedene Lösungsansätze dazu:
- Der BR könnte dem Chef vorschlagen, in einer vorher vereinbarten Rolle teilzunehmen (Beobachter, Moderator, Sprecher und Schutz des einzelnen Mitarbeiters...)
- Der Mitarbeiter könnte auch darum bitten, noch vor dem Gespräch mit der ganzen Abteilung ein Mitarbeitergespräch nur mit dem Chef zu führen.
- Der BR könnte nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter das Gespräch mit dem Chef alleine suchen, um ihm mit ergänzenden Informationen ein vollständigeres Bild der Situation zu ermöglichen.
27.09.2018 um 13:10 Uhr
Auf den ersten Blick klingt der Ansatz "Da müssen sich alle Beteiligten mal zusammensetzen!" ja immer vernünftig, ist aber nicht unbedingt geeignet, Konflikte zu lösen. Ich würde daher erstmal prüfen ob (abhängig vom Grund des Konfliktes und den unterschiedlichen Persönlichkeitsstrukturen) dieser Ansatz überhaupt erfolgversprechend ist.
27.09.2018 um 15:09 Uhr
Hallo Spiri Im § 84 Abs 1 BetrVG steht : Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitsgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
Genau dafür ist dieser § gedacht. Jemanden zu unterstützen bei solchen Gesprächen. Also nimm an dem Gespräch teil. Angie
27.09.2018 um 15:31 Uhr
Danach geht es nur um die Beschwerde beim Arbeitgeber. Es geht nicht um andere teilnehmende Beschäftigte. Zudem fand des Thema bezüglich bereis ein Gespräch mit der Beschäftigten und dem AG statt.
Also greift der Par. nach meiner Ansicht nicht bei einem Gespräch mit Anderen. Danke dennoch
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