Erstellt am 21.03.2019 um 13:01 Uhr von celestro
als BR würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit Krankmeldungen NICHT an externe Personen gemeldet werden.
Das heißt nicht, daß es der BR verhindern kann, aber versuchen würde ich es definitiv.
Erstellt am 21.03.2019 um 13:40 Uhr von Pjöööng
Was ist das denn für ein "externer Dienstleister"? Welche Aufgaben hat dieser? Was soll dieser mit den Krankmeldungen machen? Geht es eigentlich um die AU-Bescheinigungen, oder um die Meldungen dass man nicht zur Arbeit kommt?
Erstellt am 21.03.2019 um 13:57 Uhr von BR2019
Der externe Dienstleister hat mehrere Aufgaben, unter anderem zählt der Objektschutz und die Telefonzentrale (die immer besetzt ist) dazu. Die Meldung zur Arbeitsunfähigkeit soll vom dem Dienstleister aufgenommen und an die Personalabteilung sowie dem Vorgesetzten weiter geleitet werden.
Erstellt am 21.03.2019 um 14:00 Uhr von celestro
Und kann man sich nicht einfach bei der Personalabteilung krank melden? Oder beim Vorgesetzten, der das dann der Personalabteilung meldet? Wieso benutzt man dafür einen externen Dienstleister? Und woher weiß der Dienstleister, welchen Vorgesetzten er jeweils informieren muss?
Erstellt am 21.03.2019 um 14:12 Uhr von Pjöööng
BR2019,
es geht also nicht um die AU-Bescheinigung, sondern um die Meldung (den Anruf) dass man nicht zur Arbeit kommt?
Und verstehe ich das richtig:
- Wenn Eure Kollegen tagsüber anrufen und sich krank melden wollen, dann werden sie zum mobilen Telefon der Personalabteilung weiterverbunden und wenn dieses nicht mehr besetzt ist, wird diese Meldung in der Telefonzentrale aufgenommen und weitergeleitet (vermutlich per E-Mail)?
Die Änderung ist jetzt, dass tagsüber bei der Personalabteilung krankgemeldet wird?
Was soll jetzt Regelungsinhalt der BV werden?
Erstellt am 21.03.2019 um 14:21 Uhr von BR2019
Die Personalabteilung ist nicht rund um die Uhr besetzt, es gab auch schon einen Anrufbeantworter aber dieser war nicht zu 100% zuverlässig.
Da wir im mehrschichtigen Betrieb arbeiten ist es wichtig für den Mitarbeiter eine Anlaufstelle zu haben und sich dort melden zu können. Wenn der Mitarbeiter sich Arbeitsunfähig meldet, soll er nicht mehrer Nummern/Personen anrufen sondern eine.
Der Dienstleister ist sehr gut integriert und kennt die Vorgesetzten sowie die jeweiligen Führungskräfte.
Erstellt am 21.03.2019 um 14:33 Uhr von celestro
Die Überschrift "Betriebsvereinbarung Krankmeldung nach DSGVO" sagt mir, daß man hier wohl in Sachen Datenschutz "ordentlich" sein will / werden will.