W.A.F. LogoSeminare

Betriebsvereinbarung Krankmeldung nach DSGVO

B
BR2019
Mrz 2019 bearbeitet

In unserem Unternehmen werden Krankmeldung von einem externen Dienstleister aufgenommen und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. In naher Zukunft soll Tagsüber unsere Personalabteilung, mit einem Mobilen Telefon die Krankmeldungen aufnehmen und nach Ende der Arbeitszeit wieder an den externen Dienstleister übergeben werden. Da wir noch keine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema haben, benötigen wir dazu Hilfe. Gibt es hierzu eine Checkliste oder geht dies nur direkt mit Hilfe eines Experten. Über Tipps zu diesem Thema würden wir uns freuen.

73707

Community-Antworten (7)

C
celestro

21.03.2019 um 14:01 Uhr

als BR würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit Krankmeldungen NICHT an externe Personen gemeldet werden.

Das heißt nicht, daß es der BR verhindern kann, aber versuchen würde ich es definitiv.

P
Pjöööng

21.03.2019 um 14:40 Uhr

Was ist das denn für ein "externer Dienstleister"? Welche Aufgaben hat dieser? Was soll dieser mit den Krankmeldungen machen? Geht es eigentlich um die AU-Bescheinigungen, oder um die Meldungen dass man nicht zur Arbeit kommt?

B
BR2019

21.03.2019 um 14:57 Uhr

Der externe Dienstleister hat mehrere Aufgaben, unter anderem zählt der Objektschutz und die Telefonzentrale (die immer besetzt ist) dazu. Die Meldung zur Arbeitsunfähigkeit soll vom dem Dienstleister aufgenommen und an die Personalabteilung sowie dem Vorgesetzten weiter geleitet werden.

C
celestro

21.03.2019 um 15:00 Uhr

Und kann man sich nicht einfach bei der Personalabteilung krank melden? Oder beim Vorgesetzten, der das dann der Personalabteilung meldet? Wieso benutzt man dafür einen externen Dienstleister? Und woher weiß der Dienstleister, welchen Vorgesetzten er jeweils informieren muss?

P
Pjöööng

21.03.2019 um 15:12 Uhr

BR2019,

es geht also nicht um die AU-Bescheinigung, sondern um die Meldung (den Anruf) dass man nicht zur Arbeit kommt?

Und verstehe ich das richtig:

  • Wenn Eure Kollegen tagsüber anrufen und sich krank melden wollen, dann werden sie zum mobilen Telefon der Personalabteilung weiterverbunden und wenn dieses nicht mehr besetzt ist, wird diese Meldung in der Telefonzentrale aufgenommen und weitergeleitet (vermutlich per E-Mail)?

Die Änderung ist jetzt, dass tagsüber bei der Personalabteilung krankgemeldet wird?

Was soll jetzt Regelungsinhalt der BV werden?

B
BR2019

21.03.2019 um 15:21 Uhr

Die Personalabteilung ist nicht rund um die Uhr besetzt, es gab auch schon einen Anrufbeantworter aber dieser war nicht zu 100% zuverlässig.

Da wir im mehrschichtigen Betrieb arbeiten ist es wichtig für den Mitarbeiter eine Anlaufstelle zu haben und sich dort melden zu können. Wenn der Mitarbeiter sich Arbeitsunfähig meldet, soll er nicht mehrer Nummern/Personen anrufen sondern eine.

Der Dienstleister ist sehr gut integriert und kennt die Vorgesetzten sowie die jeweiligen Führungskräfte.

C
celestro

21.03.2019 um 15:33 Uhr

Die Überschrift "Betriebsvereinbarung Krankmeldung nach DSGVO" sagt mir, daß man hier wohl in Sachen Datenschutz "ordentlich" sein will / werden will.

Ihre Antwort