Erstellt am 28.04.2018 um 11:13 Uhr von ganther
Meinst du was ist bei einer neuen BV zu beachten oder sollen alte BVen verändert werden oder Ende übergreifende RahmenBV?
Erstellt am 28.04.2018 um 12:19 Uhr von Löwie
Es soll eine neue BV abgeschlossen werden.Eine alte gibt es nicht.
Erstellt am 28.04.2018 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Was soll diese BV denn regeln?
Erwartest Du bei Deinem Fragenstil tatsächlich hilfreiche Antworten?
Erstellt am 28.04.2018 um 13:53 Uhr von BRHamburg
Der BR muss alles beachten.
Erstellt am 28.04.2018 um 14:43 Uhr von ganther
Antworten so konstruktiv wie die Fragen... Mega
Erstellt am 28.04.2018 um 15:29 Uhr von kratzbürste
Wer will eigentlich die neue BV? Der AG nehme ich an. Der will die neue Option nutzen und mit dem BR vereinbaren, was er sonst nicht mehr machen dürfte.
Nehmt euch einen Sachverständigen. Ohne den sollte kein BR das Thema regeln wollen - es sei denn, ihr seid Datenschutzexperten.
Erstellt am 29.04.2018 um 08:53 Uhr von Löwie
Der Arbeitgeber will einen externen Datenschutzbeauftragten einsetzen.
Was müssen wir beachten.
Erstellt am 29.04.2018 um 14:14 Uhr von hansimglueck
Am besten fordert ihr den AG auf, euch vorab erst einmal den ins Auge gefassten Menschen vorzustellen.
Erstellt am 30.04.2018 um 11:06 Uhr von ganther
Den externen DSB kann der AG doch auch ohne BV einsetzen. Was hat das nun genau mit der Ausgangsfrage zu tun?