Erstellt am 07.06.2011 um 12:05 Uhr von Ulrik
Eine derartige Regelung betrifft das allgemeine Verhalten der Mitarbeiter, und damit seid ihr nach § 87 in der Mitbestimmung.
Wie war es denn bisher geregelt, und wenn, wo war es festgehalten??
Erstellt am 07.06.2011 um 12:39 Uhr von drachentöter
na eigentlich ist es bei uns in der AVR geregelt, nur müssten die unsere chefs auch mal lesen....
wie sagt man so schön, der fisch stinkt am kopf....
danke für deine antwort
Erstellt am 07.06.2011 um 13:01 Uhr von Ulrik
Damit ist doch aber schon geregelt, oder??
Warum wollt ihr dann nochmal was verfassen?
Erstellt am 07.06.2011 um 13:38 Uhr von wälfchen
. . . meist ist es da aber ziemlich allgemein gehalten. Wir haben auch eine BV, jedoch nur zum Zweck, die allgemeine Formulierung zu konkretisieren, also ganz konkret aufzuschreiben, wer bei wem sich abzumelden hat und bei wem im Falle der Nichterreichbarkeit . . .
Erstellt am 07.06.2011 um 13:52 Uhr von Ulrik
Um genau dem zu entgehen gibt es bei uns im Haus eine sog. Mitarbeiter-Hotline.
Dort hat sich der MA zu melden, wenn er krank ist oder sich verspätet oder dergleichen.
Diese ist immer besetzt (Personalabteilung).
Diese Kollegen informieren dann die zuständigen Vorgesetzten.
Erstellt am 08.06.2011 um 10:17 Uhr von wölfchen
. . . dürfte bei kleineren Häusern schwierig sein, diese personell abzusichern, für größere Häuser eine gute Idee . . .