Krankmeldung
hallo liebe mitstreiter :-) problem: in unseren häusern kommt es in letzter zeit häufiger vor, dass sich die jüngern AN über soziale netzwerke,per sms an praktikanten usw krankmelden also überall nur nicht bei den vorgesetzten.(meine persönliche meinung, dass läßt schon tief blicken) jetzt endlich möchte man seitens der leitungsebne eine dienstvereinbarung, meine meinung nach §87 sind wir da doch mit im boot,oder?
habt dank für euere mühe :-)
Community-Antworten (6)
07.06.2011 um 14:05 Uhr
Eine derartige Regelung betrifft das allgemeine Verhalten der Mitarbeiter, und damit seid ihr nach § 87 in der Mitbestimmung.
Wie war es denn bisher geregelt, und wenn, wo war es festgehalten??
07.06.2011 um 14:39 Uhr
na eigentlich ist es bei uns in der AVR geregelt, nur müssten die unsere chefs auch mal lesen.... wie sagt man so schön, der fisch stinkt am kopf....
danke für deine antwort
07.06.2011 um 15:01 Uhr
Damit ist doch aber schon geregelt, oder?? Warum wollt ihr dann nochmal was verfassen?
07.06.2011 um 15:38 Uhr
. . . meist ist es da aber ziemlich allgemein gehalten. Wir haben auch eine BV, jedoch nur zum Zweck, die allgemeine Formulierung zu konkretisieren, also ganz konkret aufzuschreiben, wer bei wem sich abzumelden hat und bei wem im Falle der Nichterreichbarkeit . . .
07.06.2011 um 15:52 Uhr
Um genau dem zu entgehen gibt es bei uns im Haus eine sog. Mitarbeiter-Hotline. Dort hat sich der MA zu melden, wenn er krank ist oder sich verspätet oder dergleichen. Diese ist immer besetzt (Personalabteilung). Diese Kollegen informieren dann die zuständigen Vorgesetzten.
08.06.2011 um 12:17 Uhr
. . . dürfte bei kleineren Häusern schwierig sein, diese personell abzusichern, für größere Häuser eine gute Idee . . .
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