Hallo zusammen,

wir sind ein recht frischer, noch ungeschulter Betriebsrat (seit 6 Wochen im Amt), und ich bin die Vositzende. Bei uns werden zur Zeit wegen eines Kundenverlustes einige Leute gekündigt. Es wird seitens der Geschäftsführung versucht, die Leute möglichst auf anderen Positionen im Unternehmen einzusetzen. Einer MA hat man zum 1. Oktober gekündigt, weil es keine vergleichbare Stelle im Betrieb gibt (was nach unserem Ermessen richtig war). Jetzt haben wir heute allerdings das Formblatt einer Kündigung (die MA hat selbst geküdigt) bekommen, wodurch eine Stelle frei wird, die im Prinzip die gleichen Anforderungen hat wie die der vom Unternehmen gekündigten MA.
Morgen treffe ich mich mit der gekündigten MA, sie möchte beraten werden.

Meine Frage:

Darf ich der gekündigten MA erzählen, daß gerade vermutlich eine passende Stelle frei wird? Ich würde ihr zunächst sagen, sie soll auf jeden Fall eine Kündigungschutzklage anstrengen (gegen Sozialrichtlinien wurde offenbar nicht verstoßen; die MA ist erst seit einem Jahr im Unternehmen, 30 Jahre alt, ledig und kinderlos). Muß ich da verschwiegen bleiben? Die Abfolge wäre doch eigentlich: Geh zum Anwalt, reiche Klage auf Weiterbeschäftigung ein, oder? Es würde sie sicher beruhigen, wenn sie wüßte, daß es eine Chance gibt, im Unternehmen zu bleiben. Oder kann so eine ausgesprochene Kündigung unter den neuen Umständen vielleicht auch einfach rückgängi gemacht werden, wenn man da als BR interveniert?

Danke für eure Antwort!
Gruß
ceebee