Erstellt am 27.12.2005 um 17:44 Uhr von Fayence
Hallo Ute,
ab wann sollte denn der befristete Arbeitsvertrag gelten?
Erstellt am 27.12.2005 um 18:57 Uhr von Ute
Hallo Fayence
er soll ab Februar nach bestandener Prüfung eines Azubi gelten.
Erstellt am 27.12.2005 um 20:50 Uhr von Ramses II
Ute,
was verstehst Du unter "einen schon von uns zugestimmte befristete Einstellung wieder Rückgängig machen"?
Wenn dem AN bereits eine Einstellungszusage gemacht wurde die jetzt zurückgezogen werden soll, dann ist das ein individualrechtlicher Anspruch den der AN selber durchsetzen muss.
Die Durchsetzung dürfte allerdings in aller Regel auch ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Erstellt am 27.12.2005 um 21:17 Uhr von Ute
Hallo Ramses II
damit meine ich, dass der AG uns eine Mitteilung gemacht hat, dass der Azubi befristet beschäftigt werden soll. Dem haben wir nach § 99 zugestimmt. Jetzt kommt unser AG und sagt wir brauchen doch keinen MA mehr. Was ist jetzt?
Erstellt am 27.12.2005 um 21:21 Uhr von Ramses II
Der AG ist nicht verpflichtet eine personelle Einzelmaßnahme vorzunehmen zu der der BR bereits zugestimmt hat.
Erstellt am 27.12.2005 um 21:24 Uhr von Ute
Hallo Ramses II
kann ich das wo nachlesen - wäre toll
Erstellt am 27.12.2005 um 21:58 Uhr von Ramses II
"Nachlesen" kann man das vermutlich nirgendwo.