Erstellt am 13.03.2017 um 08:19 Uhr von gironimo
Bei der Sozialauswahl müssen ALLE vergleichbaren AN berücksichtigt werden. Wegen der wahrscheinlich eher geringen Betriebszugehörigkeit dürften aber die meisten die es trifft, ohnehin diese neuen Kollegen sein.
Hättet ihr zur Überbrückung nicht auch Kurzarbeit in Erwägung ziehen können?
Erstellt am 13.03.2017 um 08:30 Uhr von RatundTat
Danke für die schnelle Antwort!
ja so dachte ich mir es auch in der Art.
Das blöde daran ist, es wurden extra 10 MA für diesen speziellen Kunden eingestellt, wenn dieser jetzt unerwartet abspringt, ist diese Arbeitsleistung dann über und kann nicht dauerhaft anderweitig verteilt werden!
Wir hoffen ja das diese Woche noch etwas positives aus den Gesprächen mit dem Kunden raus kommt, es schaut aber nicht so aus.
Erstellt am 13.03.2017 um 17:13 Uhr von BrauseBär
Ich würde jetzt erst einmal klären, ob die Saisonarbeiter auf Zeit (länger als ein halbes Jahr) oder mit Sachgrund eingestellt wurden.
Hiervon und der Eigenart des Betriebes kann es abhängen, ob überhaupt eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG vorliegt.
Bevor sich die Frage eines Sozialplanes stellt, müssen hier erst einmal die genauen Vertragsinhalte hinsichtlich der Beschäftigungsart bekannt sein.
Auch nicht ganz unwichtig, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt greift. Hier besonders der § 17.
Erstellt am 15.03.2017 um 08:31 Uhr von RatundTat
Morgen,
hab mich vll nicht ganz klar ausgedrückt.
die MA WAREN Saisonarbeiter und wurden jetzt fest übernommen(darum keine Probezeit)
jetzt fällt unerwartet 1 Kunde weg für den 10 MA eingeplant waren und übernommen wurden(extra für den Kunden)
Da dieser wegfällt müssen wir jetzt leider den 10 MA wieder Kündigen.