W.A.F. LogoSeminare

Kündigung neu Eingestellter MA(Sozialauswahl)

R
RatundTat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo nochmal,

Hier noch unser 2 Problem.

Wir haben vor 1 Monat 23 MA übernommen(Saisonarbeiter). Ganze Unternehmen ca 150 MA (Saisonbetrieb)nicht GEW gebunden(5 Mitglieder) ca 90 MA Produktion 2 Schicht, Rest Verwaltung und Außendienst

Jetzt sind uns 2 Grißkunden weggebrochen.

In der Produktion ist grad nichts los.

Geplant sind Üstd Abbau(anderer Beitrag) und Stellenabbau.

jetzt unsere Frage: es wurden 23 Neu eingestellt(keine Probezeit wegen Saisonvertrag). 10 sollen gekündigt werden.

Sozialplan: müssen hier jetzt alle MA berücksichtigt werden, oder kann man dies auf die neuen 23 MA begrenzen die Sozialauswahl?

Gruß

1.29604

Community-Antworten (4)

G
gironimo

13.03.2017 um 09:19 Uhr

Bei der Sozialauswahl müssen ALLE vergleichbaren AN berücksichtigt werden. Wegen der wahrscheinlich eher geringen Betriebszugehörigkeit dürften aber die meisten die es trifft, ohnehin diese neuen Kollegen sein.

Hättet ihr zur Überbrückung nicht auch Kurzarbeit in Erwägung ziehen können?

R
RatundTat

13.03.2017 um 09:30 Uhr

Danke für die schnelle Antwort!

ja so dachte ich mir es auch in der Art.

Das blöde daran ist, es wurden extra 10 MA für diesen speziellen Kunden eingestellt, wenn dieser jetzt unerwartet abspringt, ist diese Arbeitsleistung dann über und kann nicht dauerhaft anderweitig verteilt werden!

Wir hoffen ja das diese Woche noch etwas positives aus den Gesprächen mit dem Kunden raus kommt, es schaut aber nicht so aus.

B
BrauseBär

13.03.2017 um 18:13 Uhr

Ich würde jetzt erst einmal klären, ob die Saisonarbeiter auf Zeit (länger als ein halbes Jahr) oder mit Sachgrund eingestellt wurden.

Hiervon und der Eigenart des Betriebes kann es abhängen, ob überhaupt eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG vorliegt.

Bevor sich die Frage eines Sozialplanes stellt, müssen hier erst einmal die genauen Vertragsinhalte hinsichtlich der Beschäftigungsart bekannt sein. Auch nicht ganz unwichtig, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt greift. Hier besonders der § 17.

R
RatundTat

15.03.2017 um 09:31 Uhr

Morgen,

hab mich vll nicht ganz klar ausgedrückt.

die MA WAREN Saisonarbeiter und wurden jetzt fest übernommen(darum keine Probezeit)

jetzt fällt unerwartet 1 Kunde weg für den 10 MA eingeplant waren und übernommen wurden(extra für den Kunden)

Da dieser wegfällt müssen wir jetzt leider den 10 MA wieder Kündigen.

Ihre Antwort