Erstellt am 02.08.2007 um 13:34 Uhr von Hetti
Hallo Armer Bürger,
dieses Dilemma kenne ich auch. Ihr könnt vom Gremium den Kollegen intern "abmahnen". Natürlich ohne rechtliche Konsequenz und wenn dies auch nicht hilft siehe Betr.VG § 23. Man fragt sich dann nur warum solche Leute sich in den BR wählen lassen. Nur wegen dem Kündigungsschutz?!?.
Erstellt am 02.08.2007 um 14:05 Uhr von Heinz
Hallo Bürger,
Hallo Hetti,
vom 23er würde ich abraten. Damit durch zu kommen halte ich für schwierig, wenn er ab und an mal kommt. Einladen, Ignorieren und mit seiner Untätigkeit fest rechnen ist sicherlich der bessere Weg. Viel schlimmer sind Maulwürfe und U- Boote im BR, die dem AG ständig stecken, wer sich wie im Gremium verhält und BR Arbeit behindern um sich beim AG beliebt zu machen. Sei froh, wenn er sich so nicht verhält!
Erstellt am 02.08.2007 um 14:30 Uhr von khel
Hallo Heinz,
das sehe ich anders. Das BR-Mitglied verletzt m.E. durch das Erscheinen nach Gutdünken seine gesetzlichen Pflichten, insofern lässt sich der §23 BetrVG hier sehr wohl anwenden. Aber das würde ich nicht über's Knie brechen. Erstmal mit ihm reden, ihn ermahnen und auf die evtl. rechtlichen Konsequenzen hinweisen, das wäre das erste.
Das stillschweigende Dulden eines solchen Verhaltens finde ich nicht gut. Über kurz oder lang könnten sich auch andere BR-Mitglieder ermuntert fühlen, BR-Arbeit nur dann zu machen, wenn sie lustig sind. Sie haben ja das schlechte Vorbild vor Augen. Es ist besser, den Konflikt mit solchen "Faulenzern" zu riskieren und auch auszutragen, falls nötig. Ansonsten könnte sich ein BR schnell in einen verlotterten Haufen verwandeln.
Gruß
khel
Erstellt am 02.08.2007 um 22:14 Uhr von Der alte Heini
khel,
ich würde sagen, das Heinz die Situation schon realistisch einschätzt.
Ein Ausschlussantrag gem. § 23 BetrVG dürft mit der genannten Begründung scheitern.
Um mit diesem Ausschlussantrag eventuell erfolgreich zu sein, müsste der BR zusätzlich dem ArbG glaubhaft darlegen, das mit dem Verhalten des Kollegen die Betriebsratsarbeit erheblich behindert wird.
Könnt ihr solch eine Behinderung darlegen?? Ich glaube nicht.
Erstellt am 02.08.2007 um 22:18 Uhr von Seemann
wenn das alles nicht hilft müsst ihr ihn teeren und federn!
Erstellt am 03.08.2007 um 08:45 Uhr von Jube
Hallo,
wir haben so einen Kollegen mal in den Betriebsausschuss gewählt und ihn mit Arbeit zugeschüttet. Erst fühlte er sich geschmeichelt und tat viel mehr als bisher, später dann wurde es ihm zuviel und er stieg ganz aus dem BR aus.
Erstellt am 04.08.2007 um 13:29 Uhr von Der alte Heini
Jube,
ganz toll.
Aber es gibt Kollegen, die lassen sich eben nicht zum Kasper machen. Die ziehen im Rahmen ihrer Rechte ihr Ding durch und fertig.
Achtet der Kollege darauf das er keine Fehler macht, so muss der Rest des BR usw. mit seinem Verhalten leben, egal ob es andere Ansichten über das Verhalten gibt.
Vielleicht muss man als Betriebsrat auch mal lernen, eine andere Auffassung von Betriebsratsarbeit zu akzeptieren und sich fragen ob die Eigene die Richtige ist.