Erstellt am 13.03.2019 um 19:58 Uhr von Challenger
Zitat : ..... aufgrund der besonderen Umstände haben sich alle 7 BR Mitglieder bei der Abstimmung enthalten.
Welche besonderen Umstände lagen denn vor ?
Erstellt am 13.03.2019 um 20:06 Uhr von takkus
Ich würde das ganze jetzt mal so spontan mit "ja richtig" beantworten. Eine Enthaltung wird als Nein- Stimme gewertet. Wenn jetzt 7 Enthaltungen sind, bedeutet das meines Erachtens nach 7 mal Nein. Somit müsst ihr dem Arbeitgeber mitteilen, dass eine Zustimmung nicht erteilt worden ist und er muss sich das dann beim Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Erstellt am 13.03.2019 um 20:07 Uhr von takkus
Ach ja: die Frage nach den besonnen Umständen erachte ich für die Beantwortung der Frage als völlig unwesentlich.
Erstellt am 13.03.2019 um 20:14 Uhr von Pjöööng
Warum diese Situation eingetreten ist, ist ja für die Klärung des Sachverhaltes völlig nebensächlich.
BetrVG § 99 (3):
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt."
Der BR hat seine Zustimmung nicht VERWEIGERT!
Der BR hatte auch keine Gründe die er dem Arbeitgeber mitteilen könnte.
Der BR wird also dem Arbeitgeber keine Verweigerung innerhalb Wochenfrist mitteilen können...
Ergänzung:
"Eine Enthaltung wird als Nein- Stimme gewertet."
Das ist völlig falsch!
Erstellt am 13.03.2019 um 20:18 Uhr von takkus
Stimmt Pjöööng: geht ja um den § 99 BetrVG. Hab ich bei meiner Antwort verpeilt.
Erstellt am 13.03.2019 um 20:23 Uhr von WRSBR122018
Challenger,
Der AG stellt bisher grundsätzlich mit sachgrundloser Befristung ein, wir sind nicht tarifgebunden und ein Integrationsunternehmen. Bislang gab es einen "Haustarif" (zwischen 10 und Max. 12,50€ Stundenlohn, Aushilfskräfte Mindestlohn). Nun wurde der Einstellungsbogen vorgelegt, Einstellung einer Aushilfskraft zu 15€, unbefristet. Die Haustabelle wurde einen Tag vor BR Sitzung ergänzt, dass Aushilfskräfte mit pflegerischer Qualifikation mit 15€ eingruppiert werden. Die Tätigkeit erfordert aber gar keine fachliche Qualifikation, und wenn die Tätigkeit von unqualifizierten Vollzeitkräften ausgeübt wird, erhalten diese ihren normalen Lohn.
Aufgrund dieser nicht nachzuvollziehenden Tatsachen (unbefristet und Eingruppierung) haben sich alle enthalten.
Erstellt am 14.03.2019 um 00:43 Uhr von celestro
"Aufgrund dieser nicht nachzuvollziehenden Tatsachen (unbefristet und Eingruppierung) haben sich alle enthalten."
Schön und gut ... aber wenn Ihr etwas beschließen wollt, braucht es eine "Ja"-Mehrheit. Wenn die Frage also lautet: "wollen wir Herrn XYZ einstellen" und alle enthalten sich, dann werden die Enthaltungen zwar zu den Gegenstimmen gezählt. Aber damit habt Ihr rein gar nichts beschlossen.
"Wer ist dafür, die Zustimmung zur Einstellung aus den Gründen X, Y und Z zu verweigern?" ... da muß eine "Ja"-Mehrheit rumkommen. Und die Gründe müssen zu den in §99BetrVG passen. Ansonsten kann der AG Eure Zustimmungsverweigerung mWn auch ignorieren.
Erstellt am 14.03.2019 um 07:06 Uhr von BRHamburg
Bis auf den letzten Satz würde ich Celestro zustimmen. Aber das es dem Arbeitgeber zusteht zu beurteilen ob die Entscheidung " Das Gremium kann dieser Einstellung so nicht zustimmen" ausreicht oder die Zustimmung durch Fristablauf erfolgt ist bezweifel ich. Das muss das Arbeitsgericht machen. Es geht hier auch nicht um eine Ablehnung der Einstellung ( es fehlen die Nein Stimmen) sondern um die Frage Ob die Information zur Einstellung ausreicht.
Erstellt am 14.03.2019 um 07:58 Uhr von rtjum
ich frage mich wie sich 7 BR enthalten können, haben alle keine Meinung zu dem Thema?
Erstellt am 14.03.2019 um 09:55 Uhr von Pjöööng
Zitat (BRHamburg):
" Aber das es dem Arbeitgeber zusteht zu beurteilen ob die Entscheidung " Das Gremium kann dieser Einstellung so nicht zustimmen" ausreicht oder die Zustimmung durch Fristablauf erfolgt ist bezweifel ich."
Wie ignorant kann man eigentlich sein? Ich hatte oben bereits aus dem § 99 BetrVG zitiert; "Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. "
Für Dich speziell: "... unter Angabe von Gründen ..." Verstehst Du was das bedeutet? Der BR muss Gründe benennen! Tut er dies nicht, braucht der Arbeitgeber auch ganz sicherlich nicht zum Arbeitsgericht zu rennen!
Besuch doch bitte mal eine Grundlagenschulung im Betriebsverfassungerecht!
Erstellt am 14.03.2019 um 10:03 Uhr von celestro
"Es geht hier auch nicht um eine Ablehnung der Einstellung ( es fehlen die Nein Stimmen) sondern um die Frage Ob die Information zur Einstellung ausreicht."
Vorsicht! Hätten ALLE 7 Personen mit NEIN gestimmt, hätte der BR in diesem Fall dennoch NICHT beschlossen, die Zustimmung zu verweigern.
Erstellt am 14.03.2019 um 10:55 Uhr von BRHamburg
Zitat (Pjöööng): Wie ignorant kann man eigentlich sein? Ich hatte oben bereits aus dem § 99 BetrVG zitiert; "Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. " Die Aussage ist ja richtig.
§ 99 BetrVG Abs 2 Ziffer3
Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
3.die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,
Und unterschiedliche Bezahlung für ein und denselben Job dürfte hier wohl als begründete Besorgnis zutreffen. Ob es ausreicht entscheidet dann aber das Gericht und eben nicht der Arbeitgeber.
Und noch ein persönlicher Tipp: Du solltest ab und zu mal dein Hirn einschalten bevor du hier Leute beleidigst.
Erstellt am 14.03.2019 um 11:06 Uhr von Pjöööng
Du hast nicht verstanden dass sich die BRM alle der Stimme enthalten haben? Du verstehst nicht, dass "sich der Stimme enthalten" faktisch bedeutet dass man keine Meinung zu der zur Abstimmung stehenden Frage hat? Du verstehst nicht, dass "sich der Stimme enthalten" etwas völlig anderes ist, als "die Zustimmung verweigern"? Du verstehst nicht dass im Falle von 100% Stimmenthaltungen der BRV überhaupt keine Begründung für eine Zustimmungsverweigerung formulieren kann, weil es keine Zustimmungsverweigerung gegeben hat?
Ich denke Du bist wirklich einer der allerletzten hier, die irgendwem die Empfehlung geben können, ihr "Hirn einzuschalten".
Erstellt am 14.03.2019 um 11:27 Uhr von wdliss
@BRHamburg: Rein inhaltlich muss ich aber auch nochmal fragen: welchen Nachteil erleiden denn die im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer aufgrund dieser Einstellung?
Erstellt am 14.03.2019 um 11:42 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng :
"Eine Enthaltung wird als Nein- Stimme gewertet."
Das ist völlig falsch!
Ist es nicht. Beispiel :
Wenn z.B. wegen Krankheit und Urlaub von einem 7ner BR nur 6 BRM an einer Beschlussfassungung teilnehmen und folgende Abstimmung rauskommt :
3 Stimmen für den Antrag, 2 Gegenstimmen und eine Enthaltung, dann müsste ja Deiner Auffassung nach die Zustimmung für eine Einstellung als erteilt gelten. Ist sie aber nicht, weil bei einer Pattsituation die Stimmenthaltung zu den Gegenstimmen geezählt wird.
Erstellt am 14.03.2019 um 11:44 Uhr von celestro
"welchen Nachteil erleiden denn die im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer aufgrund dieser Einstellung?"
seiner Meinung nach: der "Neue" bekommt für die gleiche Arbeit mehr Geld, als die MA die schon da sind.
Erstellt am 14.03.2019 um 11:49 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng : Der BR muss Gründe benennen! Tut er dies nicht, braucht der Arbeitgeber auch ganz sicherlich nicht zum Arbeitsgericht zu rennen!
Völlig klaro. Dabei spielt es überhauptt keine Rolle, ob der BR geschlossen mit nein gestimmt, oder sich enthalten hat.
Erstellt am 14.03.2019 um 11:49 Uhr von wdliss
@celestro: das ist sicherlich ein Vorteil für den "Neuen". Aber noch kein Nachteil für die, die schon da sind. Da ändert sich ja nichts zum schlechten.
Erstellt am 14.03.2019 um 11:52 Uhr von celestro
@wdliss
Sag nicht mir das, ich sehe das wie Du. Deshalb ja auch die Konstruktion: "seiner Meinung nach". ;-)
Erstellt am 14.03.2019 um 11:59 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"3 Stimmen für den Antrag, 2 Gegenstimmen und eine Enthaltung, dann müsste ja Deiner Auffassung nach die Zustimmung für eine Einstellung als erteilt gelten. Ist sie aber nicht, weil bei einer Pattsituation die Stimmenthaltung zu den Gegenstimmen geezählt wird. "
OMG! Wo hast Du denn diesen Quatsch her? Hast Du Dich schon mal mit dem BetrVG beschäftigt?
"Betriebsverfassungsgesetz
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt."
In Deinem Beispiel: 6 anwesende Mitglieder. Die Mehrheit sind dann "mehr als 6/2, also mehr als 3, also mindestens 4". Nur drei Stimmen dafür: Keine Zustimmung.
Weder ist Dein Besipiel eine Pattsituation, noch kennt das BetrVG Deine Regelung.
Erstellt am 14.03.2019 um 12:00 Uhr von Challenger
Zitat celestro : Vorsicht! Hätten ALLE 7 Personen mit NEIN gestimmt, hätte der BR in diesem Fall dennoch NICHT beschlossen, die Zustimmung zu verweigern.
Das kann ja nun überhaupt nicht sein. Natürlich wurde die Zustimmung verweigert. Sie ist jedoch dann unbeachtlich, wenn der BR es unterlässt, dies unter Angabe nachvollziehbarer Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen
Erstellt am 14.03.2019 um 12:12 Uhr von Cyber99
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Euch doch bitten in diesem Forum etwas freundlicher miteinander umzugehen. Wir wollen uns doch gegenseitig unterstützen um Lösungen für die oft nicht einfachen Probleme zu finden.
Zum konkreten Fall möchte ich Folgendes loswerden: Das Drama nimmt oft schon seinen Lauf, indem bei der Beschlussfassung die falsche Frage gestellt wird. §99 Abs 2 besagt ja, dass der BR die Zustimmung verweigern kann - also sollte die Frage auch lauten: "Wer ist dafür die Zustimmung zu verweigern?" Dann hebt entweder eine entsprechende Anzahl BR-Mitglieder die Hand oder auch nicht. Da ist man dann aber über jeden Zweifel erhaben. Im konkreten Fall habe ich aber Zweifel, ob es überhaupt Gründe für eine Zustimmungsverweigerung vorliegen. Wenn es die nicht gibt, dann ist jegliche Diskussion ohnehin überflüssig.
Im konkreten Fall lautete die Frage zur Beschlussfassung aber vermutlich: "Wer stimmt der Einstellung zu?" Da ich kein Jurist bin tue ich mich in der Beurteilung schwer, ob durch die Enthaltungen die faktisch Nein-Stimmen sind, eine Zustimmungsverweigerung vorliegt.
Also wie gesagt - Das Problem fängt schon bei der Beschlussfassung an.
Erstellt am 14.03.2019 um 12:24 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng : OMG! Wo hast Du denn diesen Quatsch her?
ZB hierher :
Betriebsratsbeschluss - die wichtigsten Infos! - Dr. Kluge Seminare
https://www.kluge-seminare.de › ... › Geschäftsführung des Betriebsrats
Beispiel
Von einem 9-köpfigen Betriebsrat nehmen 6 Betriebsratsmitglieder an einer Betriebsratssitzung teil. Bei einer Abstimmung über einen Antrag stimmen 4 Betriebsratsmitglieder mit “Ja” und 2 mit “Nein”. Da die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Betriebsratsmitglieder mit “Ja” gestimmt hat, ist der Antrag angenommen.
An der Abstimmung beteiligt haben sich alle Betriebsratsmitglieder, die mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder sich der Stimmabgabe „enthalten“ haben. Eine Enthaltung zählt deshalb im Ergebnis wie ein „Nein“. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt und der Beschluss nicht zustande gekommen. Es ist nicht so, dass in diesem Fall die Stimme des Betriebsratsvorsitzenden den Ausschlag geben würde.
Beispiel
Von einem 9-köpfigen Betriebsrat nehmen 6 Betriebsratsmitglieder an einer Betriebsratssitzung teil. Bei einer Abstimmung über einen Antrag stimmen 3 Betriebsratsmitglieder mit “Ja” und 2 mit “Nein”. Ein Betriebsratsmitglied enthält sich. Da in diesem Fall nicht die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Betriebsratsmitglieder mit “Ja” gestimmt hat, ist der Antrag abgelehnt.
Zitat Pjöööng : Hast Du Dich schon mal mit dem BetrVG beschäftigt?
yes well
Erstellt am 14.03.2019 um 12:28 Uhr von Challenger
Zitat Cyber99 : Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Euch doch bitten in diesem Forum etwas freundlicher miteinander umzugehen. Wir wollen uns doch gegenseitig unterstützen um Lösungen für die oft nicht einfachen Probleme zu finden.
Dem kann ich nur zustimmen.............
Erstellt am 14.03.2019 um 12:34 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng : ....... "mehr als 6/2, also mehr als 3, also mindestens 4"
Hallo Pjöööng,
kannst Du das mal nachvollziehbar aufbröseln ?
Erstellt am 14.03.2019 um 13:22 Uhr von celestro
"OMG! Wo hast Du denn diesen Quatsch her? Hast Du Dich schon mal mit dem BetrVG beschäftigt?"
Auch wenn ich nicht gemeint bin, steht es so im Fitting! ;-)
Wobei Ihr ja beide quasi das Gleiche sagt:
"3 Stimmen für den Antrag, 2 Gegenstimmen und eine Enthaltung, dann müsste ja Deiner Auffassung nach die Zustimmung für eine Einstellung als erteilt gelten. Ist sie aber nicht, weil bei einer Pattsituation die Stimmenthaltung zu den Gegenstimmen geezählt wird."
nicht ganz richtig ausgedrückt, aber man kann es verstehen. Die Enthaltung wird zu den Gegenstimmen gezählt, dadurch wird es zu einem 3:3, also keine Mehrheit, Antrag abgelehnt.
"In Deinem Beispiel: 6 anwesende Mitglieder. Die Mehrheit sind dann "mehr als 6/2, also mehr als 3, also mindestens 4". Nur drei Stimmen dafür: Keine Zustimmung."
Man braucht 4 Stimmen FÜR den Antrag. Richtig ... nach Challengers Auffassung ebenfalls. ;-)))
"Das kann ja nun überhaupt nicht sein. Natürlich wurde die Zustimmung verweigert. Sie ist jedoch dann unbeachtlich, wenn der BR es unterlässt, dies unter Angabe nachvollziehbarer Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen"
Wir hatten ein Inhouse-Seminar ... Arbeitsrecht 2. In dem Zusammenhang kam das Thema noch einmal auf. Wir hatten einen Fall, bei dem es total haarig war. Der AG wollte eine Zustimmung zur Einstellung, wir haben aber verweigert.
Weil die Sache total durcheinanderging (mehrere BRM sagten etwas), bröselte der Referent das noch einmal auseinander. Fragte nach, wie wir abgestimmt haben. Es war glaube ich 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen (zum Antrag des AG). Also war klar, das wir nicht zugestimmt haben. Dann wollte der Referent wissen, wie der Beschluss lautete, mit dem wir die Zustimmungsverweigerung beschlossen hatten.
Wir sahen uns total irritiert an und meinten: "das war doch der Beschluss". Der Referent fiel aus allen Wolken. Er meinte, daß man doch gelernt habe, ein Beschluss sei mit einer Mehrheit zu fassen. Und "Stimmen wir der Einstellung zu" ... Mehrheit = Nein bedeute eben KEIN "Ja zur Zustimmungsverweigerung".
Erstellt am 14.03.2019 um 13:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (Cyber99):
"Das Drama nimmt oft schon seinen Lauf, indem bei der Beschlussfassung die falsche Frage gestellt wird. §99 Abs 2 besagt ja, dass der BR die Zustimmung verweigern kann - also sollte die Frage auch lauten: 'Wer ist dafür die Zustimmung zu verweigern?'"
Ich werde es nie verstehen, warum einzelne Menschen erst mitten im Text anfangen zu lesen. Wenn man den kompletten Paragraphen liest, dann heißt es dort ziemlich zu Beginn "... und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen". Wieso dann der Beschlussvorschlag "Der BR stimmt der ... zu." falsch sein soll ist nicht nachvollziehbar. Der Arbeitgeber bittet um Zustimmung, also ist es definitiv nicht falsch genau über diese Frage zu beschließen und eben nicht einfach über eine andere Frage.
Sollte sich bei der Aussprache ergeben dass dieser Antrag sicherlich keine Zustimmung findet, dann kann man meines Erachtens darüber nachdenken gleich über einen gegenteiligen Beschluss abzustimmen.
Bei einem 99er Beschluss der bei positiver Antragsformulierung mit einem einstimmigen "Nein" beschieden wird, sehe ich auch keine Notwendigkeit, danach noch über die Verweigerung der Zustimmung abstimmen zu lassen, da die BRM diese Zustimmung mit ihren Nein bereits verweigert haben.
"Enthaltungen die faktisch Nein-Stimmen sind" Nein! Sind sie nicht!
Zitat )Challenger)
"weil bei einer Pattsituation die Stimmenthaltung zu den Gegenstimmen geezählt wird. "
"ZB hierher :
Betriebsratsbeschluss - die wichtigsten Infos! - Dr. Kluge Seminare
https://www.kluge-seminare.de › ... › Geschäftsführung des Betriebsrats"
Wo bitte steht dort das mit der "Pattsituation"? Nirgends!
Zitat (Challenger):
"Zitat Pjöööng : ....... "mehr als 6/2, also mehr als 3, also mindestens 4"
Hallo Pjöööng,
kannst Du das mal nachvollziehbar aufbröseln ?"
Was ist für Dich nicht nachvollziehbar? Dass die Hälfte von 6 3 ist, oder dass mehr als 3 bei ganzzahligen Zahlen mindestens 4 ist?
Zitat (celestro):
" Die Enthaltung wird zu den Gegenstimmen gezählt"
Nein! Eine Enthaltung ist eine Enthaltung! Sie wird nicht zu den Gegenstimmen gezählt! Sie wirkt sich zwar aus wie eine Gegenstimme, aber sie wird niemals nicht dazugezählt! Und damit wird aus einem 3:2:1 auch kein 3:3!
Erstellt am 14.03.2019 um 14:02 Uhr von celestro
"Bei einem 99er Beschluss der bei positiver Antragsformulierung mit einem einstimmigen "Nein" beschieden wird, sehe ich auch keine Notwendigkeit, danach noch über die Verweigerung der Zustimmung abstimmen zu lassen, da die BRM diese Zustimmung mit ihren Nein bereits verweigert haben."
anderer Meinung: Unser Referent vom Inhouse-Seminar (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
"Nein! Eine Enthaltung ist eine Enthaltung! Sie wird nicht zu den Gegenstimmen gezählt! Sie wirkt sich zwar aus wie eine Gegenstimme, aber sie wird niemals nicht dazugezählt! Und damit wird aus einem 3:2:1 auch kein 3:3!"
Ich zitiere mal aus dem Fitting:
"von einem 15 köpfigen Gremium nehmen 11 BRM an einer Beschlussfassung teil. 5 Mitglieder stimmen für den Antrag, 4 dagegen und 2 enthalten sich der Stimme. Der Antrag ist nach Abs. 1 mit 5:(4+2) abgelehnt."
die Mathematik sagt 4+2 = 6, oder etwa nicht ? ;-))))
Erstellt am 14.03.2019 um 14:04 Uhr von rtjum
Erstellt am 14.03.2019 um 14:11 Uhr von Cyber99
Zitat (Pjööng): Ich werde es nie verstehen, warum einzelne Menschen erst mitten im Text anfangen zu lesen. Wenn man den kompletten Paragraphen liest, dann heißt es dort ziemlich zu Beginn "... und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen". Wieso dann der Beschlussvorschlag "Der BR stimmt der ... zu." falsch sein soll ist nicht nachvollziehbar. Der Arbeitgeber bittet um Zustimmung, also ist es definitiv nicht falsch genau über diese Frage zu beschließen und eben nicht einfach über eine andere Frage.
Da gebe ich Dir ja durchaus Recht, der Beschlussvorschlag ist nicht wirklich falsch, aber in der entsprechenden Situation vielleicht unglücklich. Im Gesetz steht aber nicht nur, dass der Arbeitgeber die Zustimmung einholen muss sondern auch, dass der Betriebsrat die Zustimmung verweigern kann. (Worüber soll nun beschlossen werden?) Und wenn es nach der Beratung so aussieht, dass das Gremium die Zustimmung verweigern möchte und auch entsprechende Gründe dafür hat, dann würde ich eben über die Frage beschließen, ob man die Zustimmung verweigern möchte. Dann bist Du diesem Dilemma elegant aus dem Weg gegangen. Wenn sich nach der Beratung ein anderes Stimmungsbild ergibt und man der Einstellung positiv gegenüber steht, kann man natürlich auch den Beschlussvorschlag "Der BR stimmt der ... zu" verwenden.
Erstellt am 14.03.2019 um 14:17 Uhr von Pjöööng
"anderer Meinung: Unser Referent vom Inhouse-Seminar (Fachanwalt für Arbeitsrecht)"
Dafür sind ja Anwälte auch da: Einem zu sagen, welchen Rechtsstandpunkt man einnehmen KANN. Welcher Rechtsstandpunkt richtig ist, das zu sagen, dafür sind dann die Richter da. So lange es also keinen ausgeurteilten Fall gibt in dem (möglichst vom BAG) gesagt wird "Es wurde kein gültiger Beschluss für die Verweigerung der Zustimmung gefasst, weil ..." wissen wir nicht, welcher Rechtsstandpunkt möglicherweise falsch ist. Deshalb habe ich es auch vorsichtig mit "... sehe ich keine Notwendigkeit ..." formuliert.
Ich habe allerdings auch immer darauf geachtet dass sich die BRM eine Meinung bilden und auch zu dieser stehen. Verhältnisse wie im House of Commons habe ich daher zum Glück nie erlebt.
Ansonsten deke ich dass es sinnvoll ist, klar und sauber zu formulieren. Kann man natürlich auch anders sehen, darf sich dann aber nicht wundern wenn man dann Dinge falsch versteht. Siehe z.B. Antwort Nr. 2
Erstellt am 14.03.2019 um 15:41 Uhr von nicoline
Cyber 99,
*Im Gesetz steht aber nicht nur, dass der Arbeitgeber die Zustimmung einholen muss sondern auch, dass der Betriebsrat die Zustimmung verweigern kann. (Worüber soll nun beschlossen werden?) *
Fakt ist, dass der AG jeden Antrag den er stellt, dem BR zur Zustimmung vorlegt. Der Hinweis darauf, dass eine Zustimmungsverweigerung möglich ist, hat eigentlich gar nichts mit der Fragestellung in der Sitzung zu tun sondern hat eher einen aufklärenden Charakter. Auch wenn man bei der Diskussion merkt, dass die Mehrheit dem Antrag nicht zustimmt, sollte die 1. Frage lauten: Wer stimmt dem Antrag zu? Kommt dann keine Mehrheit zustande ist auch klar, dass die Zustimmung verweigert wird und man bespricht noch die genauen Ablehnungsgründe, die dem AG mitgeteilt werden.
Die andere(n) Verfahrensweise(n) finde ich total verwirrend.
Und das Verständnis hierfür geht mir völlig ab:
*Und "Stimmen wir der Einstellung zu" ... Mehrheit = Nein bedeute eben KEIN "Ja zur Zustimmungsverweigerung".*
Da scheint es dann unter den Fachanwälten auch unterschiedliche Ansichten zu geben.
Eine Enthaltung zementiert u.U., dass der Antrag NICHT die erforderliche Mehrheit bekommen hat und dass sie damit zu den NEIN Stimmen gezählt wird, wird durchaus auch auf Seminaren gelehrt!
Erstellt am 14.03.2019 um 17:49 Uhr von rsddbr
Zitat Nicoline: "Wer stimmt dem Antrag zu? Kommt dann keine Mehrheit zustande ist auch klar, dass die Zustimmung verweigert wird"
Das ist leider nicht korrekt. Es gibt noch den dritten Fall, dass sich der Betriebsrat gar nicht äußert. Wenn also auf die Frage, wer dem Antrag zustimmt, keine Mehrheit zustande kommt, besteht immer noch die Möglichkeit, dass auf die Frage, wer dafür ist, die Zustimmung zu verweigern, ebenfalls keine Mehrheit zustande kommt.
Erstellt am 14.03.2019 um 18:35 Uhr von nicoline
..............ich lass es, es hat keinen Zweck.
Erstellt am 14.03.2019 um 18:58 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng : Wo bitte steht dort das mit der "Pattsituation"? Nirgends!
Das nicht. Aber Stimmengleichheit; und Stimmengleichheit ist nichts anderes als eine Pattsituation
Zitat Pjöööng : "Enthaltungen die faktisch Nein-Stimmen sind" Nein! Sind sie nicht!
Wenn Deine Behauptung, dass Enthaltungen keine Nein-Stimmen sind, richtig wäre, dann wäre ja der Vortrag von :
https://www.kluge-seminare.de › ... › Geschäftsführung des Betriebsrats
das " Eine Enthaltung (zählt) deshalb im Ergebnis wie ein „Nein“. (zu werten) ist, zwangsläufig falsch.
Erstellt am 15.03.2019 um 00:09 Uhr von DummerHund
Zum Thema mal die Meinung des DGB.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/korrekte-betriebsratsbeschluesse-treffen-worauf-ist-zu-achten/
Zur Findung der Lösung der Abschnitt "Abstimmung über den Beschluss"
Der Fragesteller sollte mal Wort Wörtlich die Fragestellung einstellen die im BR zu einer Beschlussfassung führte. Nur ein falsches Wort oder eine andere Art der Fragestellung kann das ganze Ergebniss ändern.......also den genauen Wortlaut.
Ansonsten aber ist das doch mal wieder eine gute lange Diskusion........die Art war früher mal schlimmer. Passt schon.
Erstellt am 15.03.2019 um 10:02 Uhr von celestro
Ich sehe das "Problem" alleine schon in der Sichtweise. Nach hier vorherrschender Meinung, wird über den Antrag des AG abgestimmt.
Da ein Beschluss eine Mehrheit braucht, benötigt ein Antrag des AG mehr als die Hälfte der BRM. Soweit so gut.
ABER .... geht die Sache jetzt 6 mal Dafür, 4 mal Dagegen, 3 mal Enthaltung aus, so sind die Enthaltungen für den AG von Nachteil.
Nimmt man das von mir eingebrachte System, dann wird dieses "Problem" ausgeglichen. Wenn nämlich jemand aus dem BR den Antrag stellt, eine Zustimmungsverweigerung abzugeben, so gelten hier die gleichen Regeln wie für den AG, es muß eine Mehrheit geben.
Erstellt am 15.03.2019 um 14:01 Uhr von rtjum
also ich finde, dass immer über den gestellten Antrag des AG abzustimmen ist.
Wenn ich als BRV meine BR-Kollegen gut kenne kann ich ja mit entsprechender Fragestellung meine Meinung durchsetzen obwohl es eigentlich keine wirkliche Mehrheit (weil ja Enthaltungen dabei sind) dafür gibt...