Rundmails ohne Zustimmung des Gremiums
Hallo,
darf ein einzelner Betriebsrat Rundmails an alle Mitarbeiter versenden, ohne das vorher mit dem Gremium abzusprechen bzw. ohne dass es einen Beschluss gibt?
VG Wels
Community-Antworten (12)
22.04.2021 um 15:44 Uhr
Ja / Nein / Vielleicht
Wie immer ... kommt darauf an. Also darauf, ob das eine Mail im Namen des BR sein soll, oder im Namen des einzelnen BRMs. Dann natürlich das Thema bzw. um was es geht.
22.04.2021 um 16:55 Uhr
Danke celestro. In dem Fall geht es um ein Schreiben im Namen des einzelnen BRM, nicht dem gesamten BRs. Vom Thema her geht es darum, den AG bezüglich der vielen Überstunden zu kritisieren.
22.04.2021 um 19:57 Uhr
eine Rundmail als BRM um den AG wegen der vielen Überstunden zu kritisieren? die hat doch der BR jedesmal genehmigt oder nicht? in beiden Fällen wird das ein "Eigentor".
und der AG ist immer damit durchgekommen, hat also alles richtig gemacht.
Etwas anders sehe ich das, wenn Du nicht den AG kritisierst, sondern darlegst das Du nicht damit einverstanden bist, dass der BR als Gremium das immer genehmigt.
22.04.2021 um 23:07 Uhr
Hallo Relfe,
muss mich korrigieren, es geht nicht um Überstunden sondern um Gleitzeit, daher nicht direkt genehmigungspflichtig. Auch möchte nicht ich was an die Mitarbeiter rausschreiben, sondern jemand anders aus dem Gremium. Mit der Begründung, dass das Gremium nicht genügend gegen die hohen Salden der Mitarbeiter täte. Ich finde das allerdings schwierig, weil dann Konflikte aus dem BR Gremium nach außen getragen werden. Daher die Frage, ob das überhaupt nach BetrVG erlaubt ist ohne vorherigen Beschluss des Gremiums. Das BRM meinte das wäre im Rahmen der Betriebsratsarbeit erlaubt.
22.04.2021 um 23:37 Uhr
Mal eine Gegennfrage: Was soll ein BRM den deiner Meinung nach machen, um den Kollegen klar zu machen,,? Das Gremium leistet (aus seiner Sicht) schlechte Arbeit Aber es gibt Mitglieder die es anders machen wollen.
23.04.2021 um 00:45 Uhr
Jedes BRM hat ein Anrecht auf seine eigene BR Arbeit und seine eigene Meinung. Typisches demokratisches Element. In der Politik ist das völlig normal in der BR Zusammenarbeit aber nicht so selbstverständlich. Insbesondere wenn das BRM darüber die Kollegen im Betrieb informiert. Klar damit wird im Betrieb bekannt dass im BR nicht Einigkeit besteht. Aber damit muss ein Gremium umgehen können
23.04.2021 um 09:32 Uhr
Ok danke das beantwortet dann wohl meine Frage, dass es erlaubt ist. Für das demokratische Element sind meiner Meinung nach Beschlüsse da, da entscheidet dann auch die Mehrheit was getan werden soll.
23.04.2021 um 10:10 Uhr
Aber nur weil die Mehrheit für etwas stimmt, heißt das ja nicht, das ich der gleichen Meinung sein muss. Dieses "du musst den Beschluss vertreten, auch wenn du anderer Meinung bist" kenne ich aus einer anderen Zeit und fand ihn damals schon schlecht.
Demokratie lebt von der Meinungsfreiheit und nirgendwo steht, dass ich als Betriebsratsmitglied nicht meine Meinung auch öffentlich vertreten darf. Auf die Frage, warum dann etwas so oder so beschlossen wurde muss ich dann halt auch äußern, dass die Mehrheit einer anderen Meinung war. Das ist Demokratie.
23.04.2021 um 11:03 Uhr
Hallo Wels,
ok, nach deiner zweiten Erklärung stellt sich das Thema deutlich anders dar, als in der Eingangsfrage.
Ich ändere daher meine Antwort: ja er darf, solange er es als seine Meinung darlegt
zum Thema Demokratische Entscheidung: der BR ist keine der Parteien mit Fraktionszwang, bei denen hinter verschlossenen Türen ausdiskutiert wird, welche Meinung die Mitglieder öffentlich zu haben haben. Da geht es alles andere als Demokratisch zu "hinter den Türen", da wird am Ende der "Pascha" bestimmen wer welche Meinung hat (nur mal angemerkt)
23.04.2021 um 17:01 Uhr
ich würde das "er darf" ein wenig einschränken wollen. Wenn er das über die Mail-Adresse des Gremiums macht dann sehe ich das eher kritisch, wenn er seine eigene benutzt kein Problem.
24.04.2021 um 13:47 Uhr
@Wels Ich sehe es so wie rtjum es schon schreibt und kann demnach auch celestros Antwort nach vollziehen. Wenn überhaupt sollte eine Info an die Belegschaft über einen eigenen Mail Account erfolgen. Ich würde dann aber versuchen einen Königsweg zu finden. In etwa:
Wahr ist: Konjunktur bedingt und der großen Auftragslage werden derzeit viele Überstunden von den Mitarbeitern abverlangt. Diese müssen dann auch vom Betriebsrat genehmigt werden.
Unwahr ist: Unser Gremium prüft nicht die Gesamtlage und stimmt Überstunden Einheitlich zu.
So in etwa könnte eine Salomonisch geschriebene Info aussehen, die alles sagt, aber sich nicht auf bestimmte Mitglieder des BR fest legt. Es wäre für den BR evtl. auch ratsam sich mal den § 92a an zu schauen, wenn Überstunden regelmäßig immer wieder auftauchen und geleistet werden müssen.
25.04.2021 um 01:36 Uhr
das wäre sicher nett, aber so nett muss man mit den BR Kollegen nicht umgehen. Schönes Beispiel wie weit man das Spiel treiben kann aus dem Betrieb eines lieben Kollegen. Die bisher immer bestimmende Gewerkschaftsliste muss nach der letzten Wahl in die Opposition und diese wird von dieser Liste auch ausgelebt. Diese Liste schickt direkt nach jeder BR Sitzung ihre Sicht der Dinge zu Beschlüssen in die gesamte Belegschaft und das mit einer sehr deutlichen Sprache. Wir haben geschlossen gegen blablabla gestimmt aber die wir wurden von den anderen überstimmt. Dadurch hat diese Mehrheit für Euch folgende nachteilige Regelung getroffen. Dazu greift der frühere BRV seinen Nachfolger immer wieder in Rundmails an, wie dieser mit der GF gesprochen hat oder wie unfähig er sein Amt führt. Das ganze mit bester Unterstützung der IGM bei Betriebsversammlungen. Die anderen Listen haben sich versucht zu wehren. Ich schätze locker 10 Verfahren gegen die BRM der Gewerkschaftsliste. Ergebnis: null! Die Gerichte sehen hier keine Rechtsverstöße. Das sei demokratisches Verhalten und dazu zähle nun mal auch eine kämpferische Opposition
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