Erstellt am 12.03.2019 um 17:49 Uhr von Kratzbürste
Nein - das ist keine korrekte Vorgehensweise. Die Frage wäre z.B. ,ob ihr einen 99.2.3BetrVG-Widerspruch formulieren könnt.
Erstellt am 12.03.2019 um 19:35 Uhr von celestro
"Die GL möchte einem externen Bewerber den Vorzug geben und hat uns als BR gebeten dem zuzustimmen, aber dem betroffenen Kollegen nichts zu sagen."
Wie soll das überhaupt funktionieren? Das "betroffene" BRM ist zu der Sitzung zu laden und darf daran auch teilnehmen und bei der Abstimmung mitmachen.
Also da würde ich mir echt mal von der GL erklären lassen, wie man das deichseln soll. :-D
Erstellt am 12.03.2019 um 20:43 Uhr von BRHamburg
Warten bis das BRM verhindert ist ;-)
Erstellt am 13.03.2019 um 08:13 Uhr von ExBoMa
Habt Ihr es mal in Erwägung gezogen, die Besetzung der Stelle abzulehnen, da es einen internen Bewerber mit gleichen Qualifikationen (mal angenommen, dass dem so ist) gibt?
Erstellt am 13.03.2019 um 08:17 Uhr von wdliss
@ExBoMa: und welchen in den §99 aufgezählten Gründen willst du dabei anführen?
Erstellt am 13.03.2019 um 08:26 Uhr von ExBoMa
@wdliss: Da hast Du mich jetzt erwischt.
Aber: Wenn ich das in Erwägung ziehen würde, würde ich Satz 2 Punkt drei in Ansatz bringen (dort ist das Wort "auch", wichtig, dass schließt andere Sachen nicht aus).
Man könnte auch ablehnen, da der AG mit Sicherheit das Arbeitsamt nicht angefragt hat, ob ein behinderter die Stelle besetzen könnte. Den "Joker" kann man aber nur einmal ziehen, dann macht der AG den Fehler nicht mehr.
Das ganze lohnt aber nur, wenn der BR den Weg gehen möchte, die Einzelmaßnahme abzulehnen, um dem internen Bewerber den Weg zu ebnen.
Erstellt am 13.03.2019 um 08:31 Uhr von BR4life
BetrVG §99 Abs.2 Nr.3
denn durch die Maßnahme hat ein MA des Betriebes nachteile
Erstellt am 13.03.2019 um 08:46 Uhr von wdliss
@BR4life: welchen Nachteil hat er denn?
@ExBoMa: wie sollen sich durch diesen Winkelzug die Chancen für den internen Bewerber erhöhen? Als AG würde ich in so einem Fall mir die Zustimmung vom AG ersetzen lassen und das ganze betriebsintern ziemlich ausschlachten.
Erstellt am 13.03.2019 um 09:30 Uhr von Kjarrigan
Ohne die genauen Umstände vor Ort zu kennen, läßt es sich doch gar nicht beantworten.
Sind die Qualifikationen beider Bewerber gleich? Wie begründet der AG den seine Entscheidung (Er wird ja kaum sagen, den BRM will ich da ncht auf dieser Stelle haben eben weil er im BR ist)
Was sagt Eure BV den zu "Internen Stellenauschreibungen" - sind interne Bewerber zu bevorzugen? Ist die Stelle höherwertig oder auch z.B. eine "normale" Entwicklung die das BRM in seinem "normalen" Job nehmen würde/könnte., wenn er nicht im BR ware.