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BR Mitglied hat sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben

L
Lernbegierig
Mrz 2019 bearbeitet

Bei uns hat sich ein BR Mitglied auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben. Die GL möchte einem externen Bewerber den Vorzug geben und hat uns als BR gebeten dem zuzustimmen, aber dem betroffenen Kollegen nichts zu sagen. Ist das eine korrekte Vorgehensweise?

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.

59209

Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

12.03.2019 um 18:49 Uhr

Nein - das ist keine korrekte Vorgehensweise. Die Frage wäre z.B. ,ob ihr einen 99.2.3BetrVG-Widerspruch formulieren könnt.

C
celestro

12.03.2019 um 20:35 Uhr

"Die GL möchte einem externen Bewerber den Vorzug geben und hat uns als BR gebeten dem zuzustimmen, aber dem betroffenen Kollegen nichts zu sagen."

Wie soll das überhaupt funktionieren? Das "betroffene" BRM ist zu der Sitzung zu laden und darf daran auch teilnehmen und bei der Abstimmung mitmachen.

Also da würde ich mir echt mal von der GL erklären lassen, wie man das deichseln soll. :-D

B
BRHamburg

12.03.2019 um 21:43 Uhr

Warten bis das BRM verhindert ist ;-)

E
ExBoMa

13.03.2019 um 09:13 Uhr

Habt Ihr es mal in Erwägung gezogen, die Besetzung der Stelle abzulehnen, da es einen internen Bewerber mit gleichen Qualifikationen (mal angenommen, dass dem so ist) gibt?

W
wdliss

13.03.2019 um 09:17 Uhr

@ExBoMa: und welchen in den §99 aufgezählten Gründen willst du dabei anführen?

E
ExBoMa

13.03.2019 um 09:26 Uhr

@wdliss: Da hast Du mich jetzt erwischt. Aber: Wenn ich das in Erwägung ziehen würde, würde ich Satz 2 Punkt drei in Ansatz bringen (dort ist das Wort "auch", wichtig, dass schließt andere Sachen nicht aus). Man könnte auch ablehnen, da der AG mit Sicherheit das Arbeitsamt nicht angefragt hat, ob ein behinderter die Stelle besetzen könnte. Den "Joker" kann man aber nur einmal ziehen, dann macht der AG den Fehler nicht mehr. Das ganze lohnt aber nur, wenn der BR den Weg gehen möchte, die Einzelmaßnahme abzulehnen, um dem internen Bewerber den Weg zu ebnen.

B
BR4life

13.03.2019 um 09:31 Uhr

BetrVG §99 Abs.2 Nr.3

denn durch die Maßnahme hat ein MA des Betriebes nachteile

W
wdliss

13.03.2019 um 09:46 Uhr

@BR4life: welchen Nachteil hat er denn? @ExBoMa: wie sollen sich durch diesen Winkelzug die Chancen für den internen Bewerber erhöhen? Als AG würde ich in so einem Fall mir die Zustimmung vom AG ersetzen lassen und das ganze betriebsintern ziemlich ausschlachten.

K
Kjarrigan

13.03.2019 um 10:30 Uhr

Ohne die genauen Umstände vor Ort zu kennen, läßt es sich doch gar nicht beantworten. Sind die Qualifikationen beider Bewerber gleich? Wie begründet der AG den seine Entscheidung (Er wird ja kaum sagen, den BRM will ich da ncht auf dieser Stelle haben eben weil er im BR ist) Was sagt Eure BV den zu "Internen Stellenauschreibungen" - sind interne Bewerber zu bevorzugen? Ist die Stelle höherwertig oder auch z.B. eine "normale" Entwicklung die das BRM in seinem "normalen" Job nehmen würde/könnte., wenn er nicht im BR ware.

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