Erstellt am 26.06.2008 um 17:56 Uhr von Bonita
Hallo,
gar so dramatisch würde ich die Sache nicht sehen. Der BRV hat gem. § 29.3 BetrVG die Pflicht, auf Verlangen des Arbeitgebers eine außerordentliche (kann auch außergewöhnlich sein) BR-Sitzung einzuberufen und ein Thema auf die Tagesordnung zu nehmen. Wie kurzfristig dies allerdings geschehen muss, ist Ermessensache, ewig verschleppen geht sicher nicht.
Und ob ich das Verhalten des Gremiums als "Verrat" ansehen würde, hängt davon ab, welche Argumente der GF für die Einstellung und Entschuldigungsgründe für das Versäumen der Ausschreibung vorgetragen hat. Wenn der Vortrag überzeugend war, spricht m.E. nichts dagegen, seine Meinung zu ändern. Spricht aus meiner Sicht für mehr Stärke als stumpfes Beharren auf einer Meinung.
Und selbst wenn der Vortrag des GF dürftig und wenig überzeugend war, und das Gremium wirklich "umgefallen" ist das noch lange kein Grund, aus Trotz zurückzutreten. Denn von Außen hast Du keine Chance, etwas zu ändern. Das wirst Du nur durch mühevolle Überzeugungsarbeit innerhalb des BR schaffen
Erstellt am 26.06.2008 um 18:04 Uhr von Catweazle
@ gelb,
das Verhalten eures BRV war in Ordnung. Der BRV hat eine Sitzung einzuberufen wenn der Arbeitgeber oder ein Viertel der BRM es verlangt.
Mit einem Rücktritt würde ich es mit überlegen. Es gibt regelmäßig Abstimmungen deren Ergebnis einzelnen BRM nicht gefallen. Wenn es dann immer Rücktritte hageln würde hätten wir wohl keine Betriebsräte mehr.
Übrigens: wenn es wirklich wichtig ist kann der AG auch ohne Zustimmung des BR nach § 100 BetrVG einstellen.
Erstellt am 27.06.2008 um 05:40 Uhr von gbi
"In einer Telefonkonferenz erklärte der GF dem Gremium die Notwendigkeit, welches daraufhin neu abstimmte (1 Enthaltung/ 4 ja/ 1 nein/ 1 fehlte)."
Hallo Gelb,
wenn ich das richtig verstehe, hat ja gar keine Sitzung mit einer neuen Abstimmung statt gefunden. Eine Telefonkonferenz oder so etwas ähnliches kann keiner Anhörung zustimmen !!!