Gleichbehandlung eines BR Mitglieds bei Stellenausschreibungen
Hallo alle zusammen, auch ich habe da mal eine Frage. Ein Vollständiges BR Mitglied hat sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben. Es kam zu einem Vorstellungsgespräch und man hat sich darauf geeinigt, dass man den Bewerber gerne für die Stelle einsetzen würde, allerdings wurde in diesem Gespräch nicht über das Gehalt gesprochen. Als das BR Mitglied dann von dem Gehalt erfahren hat, lehnte er ab und es kam zu keiner Neubesetzung. Daraufhin hat man diese Stelle extern ausgeschrieben. Nun zu meiner Frage. Gesetz dem Fall man entscheidet sich für einen externen Bewerber, darf das Gehalt dann meiner Meinung nach nicht höher, als dem BR Mitglied angebotene sein oder? Besteht in solch einem Fall das Gleichstellungsgebot oder nicht? Welche Möglichkeiten hätte man in solch einem Fall, sollte der AG den externen Bewerber zu einem höheren Gehalt einstellen? Vielen Dank im Vorraus.
Community-Antworten (8)
20.11.2012 um 19:18 Uhr
Gilt ein TV? Wenn nein wie werden Gehaelter festgelegt. Es ist fuer AG in nicht tarifgebundenen Betrieben eigentlich nicht schwer zu begruenden warum bei Neueinstellung einer bessergestellt werden soll.
20.11.2012 um 19:42 Uhr
Danke für die schnelle Rückmeldung! Nein es gilt kein TV. Die Gehälter werden mittels einer "internen Gehaltsstruktur" festgelegt. Zusätzlich handelt es sich um eine neu geschaffene Stelle.
20.11.2012 um 19:46 Uhr
Aber kann es wirklich richtig und fair sein, dass man dem internen Bewerber (wie gesagt BR Mitglied) sagt, die Gehaltsvorstellung wäre zu hoch und ein externer bekommt dies Gehaltsforderung durchgesetzt?
20.11.2012 um 20:43 Uhr
@Missunwissend ...aebr jetzt hast Du die Gelegenheit nach § 78 BetrVG das zu fordern, was die Neueinstellung bekommt. Ganz legal.
21.11.2012 um 07:56 Uhr
@ Kölner: Danke für die Info! Gibt es dafür eine zeitliche Begrenzung, z.B 1 Woche nach der Einstellung oder sollte der BR bei der Mitbestimmung der Neueinstellung ablehnen?
21.11.2012 um 09:50 Uhr
Wenn ihr eine interen "Gehaltstruktur" habt in die eingruppiert wird, habt ihr das Recht diese Gruppen zu sehen und ihr habt bei jeder Eingruppierung ein Mitspracherecht - d.h. wenn der Externe mit einem höheren Gehalt eingestellt werden soll, könnt ihr z.B. nur der Einstellung zustimen, der Eingruppierung aber nicht.
LG Celest
21.11.2012 um 10:51 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der genannten "Gehaltsstruktur" um ein mitbestimmtes System handelt.
Aber egal, die richtige Vorgehensweise kann aus meiner Sicht nur sein: Der externen Einstellung zustimmen und (wie Kölner schon schreibt) einen Nachteilsausgleich für den BR fordern.
21.11.2012 um 19:15 Uhr
Also es ist so, dass es diese Stelle noch nicht in unserem Hause gab, demnach ist sie auch nicht mit in der Gehaltsstruktur...Die im übrigen bereits vor Bestehen des BR entstanden ist und somit nicht mitbestimmt wurde. Was genau bedeutet ein Nachteilsausgleich stellen, ist das z.B.die Differenz zum geforderten Gehalt und dem Gehalt, welches dem Externen gezahlt wird? Kann das BR Mitglied ( welches jetzt seiner gewohnten Arbeit nachgeht ) dies auch einfordern, wenn er nicht die neu zu besetzende Stelle , sonder seine alte Stelle hat? Fragen über Fragen :)
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