Erstellt am 20.11.2012 um 18:18 Uhr von rechtbekommen
Gilt ein TV? Wenn nein wie werden Gehaelter festgelegt. Es ist fuer AG in nicht tarifgebundenen Betrieben eigentlich nicht schwer zu begruenden warum bei Neueinstellung einer bessergestellt werden soll.
Erstellt am 20.11.2012 um 18:42 Uhr von Missunwissend
Danke für die schnelle Rückmeldung! Nein es gilt kein TV. Die Gehälter werden mittels einer "internen Gehaltsstruktur" festgelegt. Zusätzlich handelt es sich um eine neu geschaffene Stelle.
Erstellt am 20.11.2012 um 18:46 Uhr von Missunwissend
Aber kann es wirklich richtig und fair sein, dass man dem internen Bewerber (wie gesagt BR Mitglied) sagt, die Gehaltsvorstellung wäre zu hoch und ein externer bekommt dies Gehaltsforderung durchgesetzt?
Erstellt am 20.11.2012 um 19:43 Uhr von Kölner
@Missunwissend
...aebr jetzt hast Du die Gelegenheit nach § 78 BetrVG das zu fordern, was die Neueinstellung bekommt. Ganz legal.
Erstellt am 21.11.2012 um 06:56 Uhr von Missunwissend
@ Kölner: Danke für die Info! Gibt es dafür eine zeitliche Begrenzung, z.B 1 Woche nach der Einstellung oder sollte der BR bei der Mitbestimmung der Neueinstellung ablehnen?
Erstellt am 21.11.2012 um 08:50 Uhr von Celest
Wenn ihr eine interen "Gehaltstruktur" habt in die eingruppiert wird, habt ihr das Recht diese Gruppen zu sehen und ihr habt bei jeder Eingruppierung ein Mitspracherecht - d.h. wenn der Externe mit einem höheren Gehalt eingestellt werden soll, könnt ihr z.B. nur der Einstellung zustimen, der Eingruppierung aber nicht.
LG
Celest
Erstellt am 21.11.2012 um 09:51 Uhr von gironimo
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der genannten "Gehaltsstruktur" um ein mitbestimmtes System handelt.
Aber egal, die richtige Vorgehensweise kann aus meiner Sicht nur sein: Der externen Einstellung zustimmen und (wie Kölner schon schreibt) einen Nachteilsausgleich für den BR fordern.
Erstellt am 21.11.2012 um 18:15 Uhr von Missunwissend
Also es ist so, dass es diese Stelle noch nicht in unserem Hause gab, demnach ist sie auch nicht mit in der Gehaltsstruktur...Die im übrigen bereits vor Bestehen des BR entstanden ist und somit nicht mitbestimmt wurde. Was genau bedeutet ein Nachteilsausgleich stellen, ist das z.B.die Differenz zum geforderten Gehalt und dem Gehalt, welches dem Externen gezahlt wird? Kann das BR Mitglied ( welches jetzt seiner gewohnten Arbeit nachgeht ) dies auch einfordern, wenn er nicht die neu zu besetzende Stelle , sonder seine alte Stelle hat? Fragen über Fragen :)