Hallo zusammen,

Unsere Geschäftsleitung möchte eine Betriebsvereinbarung abschliessen, die regeln soll, dass die Geschäftsleitung in bestimmten Fällen beim Betriebsrat beantragen kann auf eine interne Stellenausschreibung zu verzichten.

Damit soll verhindert werden, dass bei Stellen, bei denen bestimmte Personen schon vorgesehen sind, keine Mitarbeiter sich Hoffnungen machen und sich bewerben.

Nun meine Frage, darf der Betriebsrat überhaupt so eine BV abschliessen, gibt es eine gesetzliche Regelung dazu und wenn ja wo kann ich dazu was finden.

Vielen Dank für eure Antworten
Stellti