unser Betriebsrat muss neu gewählt werden,da die erforderliche anzahl nicht mehr gegeben ist.
Der alte Betriebsrat hat die Frist verstreichen lassen um 2wochen da er sich nicht vom amt trennen kann oder besser will.
Es sind noch gar keine Wahlliste oder andere dinge an das scharze brett gekommen .
Können wir § 23 Betriebsverfassunggesetz nutzen damit endlich etwas passiert oder können wir selber tätig werden und einen Wahlvorstand bestimmen damit es zügig zu neuwahlen kommen kann