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Betriebsrat blockiert Neuwahlen

K
karin77
Jan 2018 bearbeitet

unser Betriebsrat muss neu gewählt werden,da die erforderliche anzahl nicht mehr gegeben ist. Der alte Betriebsrat hat die Frist verstreichen lassen um 2wochen da er sich nicht vom amt trennen kann oder besser will. Es sind noch gar keine Wahlliste oder andere dinge an das scharze brett gekommen . Können wir § 23 Betriebsverfassunggesetz nutzen damit endlich etwas passiert oder können wir selber tätig werden und einen Wahlvorstand bestimmen damit es zügig zu neuwahlen kommen kann

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Community-Antworten (2)

E
Eva1

26.07.2007 um 15:11 Uhr

§ 16 BetrVG sorgt dafür, dass ihr (mind. 3 Wahlberechtigte) auf Antrag beim Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen lassen könnt, auch ohne Mitwirkung des alten BR. Dies gilt auch für eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.

DAH
Der alte Heini

26.07.2007 um 21:46 Uhr

Welche Fristen hat der BR den verstreichen lassen. Wann war die erforderliche Anzahl von Betriebsratsmitgliedern nicht mehr gegeben.

Die einzigste Pflicht die der alte BR bei anstehenden Neuwahlen hat, ist, den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl rechtzeitig zu bestellen. Für die Bekanntmachung des Wahlausschreibens ist nicht der BR sondern der Wahlvorstand zuständig.

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