Es geht um die Arbeitszeitvereinbarung eines großen Nutzfahrzeughersteller, der 2 Stunden und 20 Minuten ohne Gehaltsausgleich mit Zustimmung des Betriebsrates seit 1. Oktober mehr arbeiten läßt.

1) Welche Bedingungen müssen für die Einberufung einer außerordentlichen Betriebsversammlung erfüllt werden?

2) Kann dem aktuell amtierenden Betriebsrat das Vertrauen entzogen und eine Neuwahl des Betriebsrates beantragt werden?

3) Ist der Betriebsrat, wie ein Parlamentarier, nur seinem Gewissen verpflichtet und kann daher ohne Auftrag durch die Belegschaft nach eigenem Ermessen mit dem Unternehmer Vereinbarungen aushandeln?

4) Kann der Betriebsrat an Entscheidungen durch die Belegschaft gebunden werden?

5) Wie können Entscheidungen angefochten werden, die einen Teil der Belgschaft erheblich benachteiligen?

Ich bin dabei das Vertrauen in unsere Gesetze und in unsere Demokratie zu verlieren. Geschlossene Verträge können nach Gutsherrenart durch den Unternehmer gebrochen werden und der Betriebsrat stimmt dem auch noch zu. Unfassbar! Ich hoffe das hat Folgen für die beteiligten Personen! Ich lasse zur Zeit auch die Frage prüfen, ob ich Personen des Betriebsrates zu Schadensersatz heran ziehen kann!