Unsere Vorsitzende will ihr Amt niederlegen und nur als BR-Mitglied fungieren. Wie sieht es mit der Neuwahl der Vorsitzenden aus. Kann die stellv.BRV, die ja nicht automatisch nachrückt, ihr Amt niederlegen und so sich als Kandidat zur BRV der Wahl stellen. Oder gibt es da genaue Vorschriften über die Neuwahl.