Erstellt am 13.11.2013 um 10:49 Uhr von gironimo
Sie kann sich wählen lassen. Kein Problem. Ihr braucht dann eben eine(n) neuen Stellvertreter(in)
Erstellt am 13.11.2013 um 22:45 Uhr von AlterMann
Die stellv. BRV kann sich zur Wahl stellen. Wenn sie gewählt wird, ist sie halt Vorsitzende und nicht mehr Stellvertreterin. Sonst gibt es eine/n neue/n Vorsitzende/n und sie bleibt Stellvertreterin.
Ob das Ganze sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Aber das ist auch eine Sache des Gremiums: Wenn ihr beide Posten neu wählen wollt, könnt Ihr das ja tun. Es erweitert vielleicht die Möglichkeiten, anderen mag die Kontinuität wichtiger sein.