Erstellt am 17.03.2015 um 09:00 Uhr von martinez
hier rückt das Ersatzmitglied nach. Neuwahlen gibt es nur wenn es kein Ersatzmitglied mehr gibt wo nachrücken könnte
Erstellt am 17.03.2015 um 10:24 Uhr von Pjöööng
Das hängt davon ab, ob das BRM lediglich sein Amt niederlegt, oder ob es den Rücktritt des Betriebsrates "beschließt".
Erstellt am 17.03.2015 um 11:17 Uhr von martinez
Zitat Pjöööng:
"Das hängt davon ab, ob das BRM lediglich sein Amt niederlegt, oder ob es den Rücktritt des Betriebsrates "beschließt".
Hier wird doch ganz deutlich geschrieben "möchte sein Amt NIEDERLEGEN"
Erstellt am 17.03.2015 um 11:37 Uhr von wischwasch
Wo ist der Unterschied, wenn ich als One-Man-Show mein Mandat als BRV niederlege, oder vom BR zurücktrete.
er kann wohl kaum als BRV zurücktreten und gleichzeitig BRM bleiben.
Erstellt am 17.03.2015 um 11:49 Uhr von martinez
1.wenn er den Rücktritt des BR beschließt gibt's Neuwahlen.
2.Wenn er sein Amt niederlegt rückt das Ersatzmitglied nach.
Also ein kleiner Unterschied.
hier wurde aber von der Niederlegung des Amtes geredet.
Erstellt am 17.03.2015 um 12:58 Uhr von inmablu
Vielen Dank für die bisherigen Antworten, aber kann ein 1-Mann-Betriebsrat sein Amt niederlegen oder wird dies als Rücktritt gewertet? Hilfreicher wäre nämlich die Variante des "Niederlegens", da ein Ersatzmitglied existiert, welches den Betriebsrat fortführen könnte. Damit ist der Prozess von Neuwahlen vielleicht vermeidbar.
Erstellt am 17.03.2015 um 13:07 Uhr von wischwasch
Hallo inmablu,
Martinez hat schon recht.
"Die Frage, ob das einzige BRMitgl. "zurücktritt" oder lediglich sein Amt nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG niederlegt mit der Folge, dass ein ErsMitgl. nachrückt, ist durch Auslegung seiner Erklärung zu beantworten. Entscheidend ist, ob er die Amtszeit der Institution BR beenden oder sich lediglich aus ihm - etwa aus persönlichen Gründen - zurückziehen will (GK-Kreutz Rn 64; HSWGNR Rn28)
zu finden im Fitting § 13 Rn40 27.Auflage
Erstellt am 17.03.2015 um 13:36 Uhr von Pjöööng
Entscheidend kommt es darauf an, was dieses BRM erklärt und nicht so sehr was es "möchte". Man kann deshalb nur raten, die Erklärung so klar wie möglich zu fassen. Also in etwa "Hiermit erkläre ich, dass ich mein Amt als Betriebsratsmitglied niederlege. Aus diesem Grunde rückt Herr N.N. als erstes Ersatzmitglied für mich nach und führt in Zukunft die Geschäfte des Betriebsrates."
Erstellt am 11.01.2024 um 11:05 Uhr von Danko
Und wenn es kein Ersatzmitglied gibt, muss der einzige BR dann zurücktreten oder den BR auslösen?
Erstellt am 11.01.2024 um 12:57 Uhr von celestro
Das BRM sollte dann den Rücktritt beschließen und Neuwahlen einleiten.