Der Arbeitgeber hat für jeden seiner Beschäftigten eine E-Mail Adresse (name_mitarbeiter@firma.com) mit einer Mailbox und einen persönlichen Bereich auf einem Firmenlaufwerk zur Verfügung gestellt.

Über Jahre hat der Arbeitgeber geduldet, dass die AN über die Mailbox auch private Mails empfangen/versendet haben und auf dem persönlichen Bereich des Firmenlaufwerks z.B. auch private Fotos gespeichert haben.

Jetzt hat der AG eine weltweite Anweisung verschickt, worin er jegliche private Nutzung von Mailbox und persönlichem Laufwerk untersagt.

Dazu habe ich 2 Fragen:
1) Ist der Betriebsrat hier in irgendeiner Weise in der MItbestimmung? Stichwort: Verhalten im Betrieb oder betriebliche Übung

2) Kann der AG ab sofort ohne Zustimmung der Beschäftigten deren Mailboxen und persönlichen Laufwerke durchsuchen?