private nutzung von diensttelefonen
betriebliche Übung wenn mehrjährige Nutzung erlaubt war?
Community-Antworten (5)
08.04.2019 um 10:36 Uhr
Betriebsvereinbarung?
08.04.2019 um 10:38 Uhr
Nein, die private Nutzung der Diensttelefone kann der AG jederezit widerrufen. Außer es wurde im AV, oder in einer BV vereinbart.
08.04.2019 um 10:48 Uhr
Zitat (Kjarrigan): Nein, die private Nutzung der Diensttelefone kann der AG jederezit widerrufen. Außer es wurde im AV, oder in einer BV vereinbart.
Das sehe ich nicht so. Die jahrelange Duldung der privaten Nutzung begründet definitiv eine betriebliche Übung. Diese kann nicht so einfach widerrufen werden. Das selbst dann, wenn es eine Betriebsvereinbarung gäbe, welche die Privatnutzung verbietet. Die Betriebsvereinbarung hat zwar in der arbeitsrechtlichen Normenpyramide eine höhere Priorität, an dieser Stelle zieht dann aber das Günstigkeitsprinzip, wonach die betriebliche Übung, die für den Arbeitnehmer günstigere Variante darstellt.
Selbst wenn ein Arbeitgeber die Privatnutzung verbietet, über Jahre hinweg das Verbot weder überwacht, noch Verstöße sanktioniert, entsteht eine betriebliche Übung.
08.04.2019 um 12:50 Uhr
Zitat (Cyber99): "Selbst wenn ein Arbeitgeber die Privatnutzung verbietet, über Jahre hinweg das Verbot weder überwacht, noch Verstöße sanktioniert, entsteht eine betriebliche Übung."
Auch wenn dadurch Steuern hinterzogen werden?
08.04.2019 um 12:59 Uhr
Zitat Pjöööng: Auch wenn dadurch Steuern hinterzogen werden?
Die steuerliche Behandlung ist natürlich eine andere Baustelle, ich denke Du sprichst hier auf den geldwerten Vorteil an. Wenn hier die monatliche Bagatellgrenze von 44 Euro überschritten wird, dann befindet man sich tatsächlich im Bereich der steuerpflichtigen Sachleistungen.
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