Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Datensicherheit/Speichermedien.

Von unserem Personalchef bekam ich heute eine Verpflichtungserklärung zur Datensicherung zur Gegenzeichnung überreicht.
Darin erklärt ER mir gegenüber, dass er auf § 5 BDSG verpflichtet wurde und keine personenbezogene Daten ausser zum jeweiligen rechtmäßigen Zweck seiner Aufgabenerfüllung nutzen oder verarbeiten darf.
So weit, so gut. Dem Schreiben war aber auch ein Merkblatt beigefügt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass auch ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit verpflichtet bin, personenbezogene Daten anderer vertraulich und weisungsgerecht zu behandeln.

Auch wird mir untersagt, private Computer, Software und Datenträger in das Unternehmen einzubringen, da sonst eine wirksame Kontrolle des Datenschutzes nicht möglich wäre.

Hier sehe ich einen Interessenkonflikt mit meiner Tätigkeit als Betriebsrat.
Manchmal (wenn mir was wichtiges einfällt) fertige ich schon zu Hause Schreiben auf meinem privaten PC an und speichere diese auf einem USB-Stick ab. Diesen nahm ich dann bisher mit zur Firma, um die Datei auf den PC des Betriebsrats zu übertragen und dort ggf. nochmals nachzubearbeiten.
Greift auch hier das Verbot des Arbeitgebers in Bezug auf private Datenträger?
Sicher könnte ich die Datei auch per E-Mail versenden, aber macht dies einen relevanten Unterschied? Es könnte sich theoretisch ja auch Schadsoftware im Dateianhang befinden.
Und wenn ich schon am Fragen bin, wie sieht die rechtliche Lage in Bezug auf Downloads von externen Seiten für die Betriebsratsarbeit (z. B. Vorlagen für Briefe) aus?

Danke schon mal für Eure Antworten.