Hallo Betriebsräte,

der Arbeitgeber hat einem langzeiterkranktem Kollegen die VL Zahlungen eingestellt. Die Zahlung wird bei uns durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die keinerlei Auschlüsse wegen Krankheit und auch nicht die Anwesenheit als Voraussetzung der Zahlung vorsieht.

Da dies durch BV geregelt ist, halte ich die Angelegenheit für Kollektivrecht. Hat jemand einen Idee, wie wir dem Kollegen helfen können?

Kalonzo